Politische und bürgerliche Rechte
Der sogenannte Zivilpakt der Vereinten Nationen gehört zu den wichtigsten, rechtlich bindenden Menschenrechtsabkommen. Er umfasst Schutzrechte (z.B. vor Folter), Freiheits- und politische Rechte (z.B. das Wahlrecht), sowie das Verbot von Diskriminierung und Minderheitenrechte.
Dem Rechtsbereich der ‘politischen und bürgerlichen Rechte’ werden grundlegende Schutz- und Freiheitsrechte zugeordnet, die Menschen vor staatlicher Willkür schützen, ihnen eine direkte oder indirekte Beteiligung an der Politik ermöglichen und persönliche Freiheiten wie die Gedanken-, Religions- und Meinungsfreiheit garantieren.
Weitere Beispiele für politische und bürgerliche Rechte sind das Recht auf Leben, das absolute Verbot der Folter, das Verbot der Sklaverei, das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit und die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Auch Verfahrensrechte, die Menschen Gleichheit vor dem Gesetz oder das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren garantieren, sowie das Diskriminierungsverbot und Minderheitenrechte gehören zu den bürgerlichen und politischen Rechten.
Umstrittene Terminologie: „Rechte der ersten Generation“?
Die politischen und bürgerlichen Rechte wurden häufig auch als Menschenrechte der ersten Generation bezeichnet. Diese Darstellung ist heute jedoch sehr umstritten, da sie fälschlicherweise eine Hierarchie oder Wertigkeit gegenüber den beiden weiteren Rechtsbereichen – den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten (zweite Generation) sowie den Kollektivrechten (dritte Generation) – impliziert und man vermuten könnte, bei der ersten Generation handele es sich um die ursprünglichen Menschenrechte. Diese Bezeichnung sollte deshalb vermieden werden. Besser wäre es, von ‘Dimensionen’ der Menschenrechte zu sprechen, denn: Menschenrechte unterliegen dem Prinzip der Unteilbarkeit und der wechselseitigen Bedingtheit.
Der Zivilpakt der Vereinten Nationen
Das zentrale Dokument, in dem Schutz- und Freiheitsrechte verankert wurden, ist der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (engl. International Covenant on Civil and Political Rights, ICCPR) oder kurz: der Zivilpakt. Er wurde am 16. Dezember 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen (Resolution 2200A (XXI)) und trat am 23. März 1976 in Kraft. Er wurde bisher von 173 Staaten ratifiziert (Stand: Februar 2023).
Die im Zivilpakt verankerten Rechte können sechs Bereichen zugeordnet werden: Das Recht auf Leben, der Schutz der Privatsphäre, das Folterverbot oder das Recht auf menschenwürdige Behandlung im Strafvollzug sind Beispiele für Rechte des ersten Bereichs, der die Rechte zum Schutz der persönlichen Integrität umfasst (Schutzrechte). Der Bereich der Freiheitsrechte garantiert Rechte wie die freie Wahl des Wohnsitzes, die Meinungsfreiheit oder die Religions- und Weltanschauungsfreiheit. Sogenannte Verfahrensrechte sichern unter anderem die Gleichbehandlung vor dem Gesetz, faire Gerichtsverfahren oder das Verbot der Rückwirkung des Strafrechts. Der vierte Bereich sichert die politischen Rechte. Das Diskriminierungsverbot des fünften Bereichs schützt alle Menschen vor jeglicher Form der Diskriminierung „wie insbesondere wegen der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status“ und sichert die Gleichbehandlung von Mann und Frau in allen Bereichen des Zivilpaktes. Der sechste Bereich schützt Minderheitenrechte.
Gemeinsam mit dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) bildet der Zivilpakt die sogenannte ‘Internationale Menschenrechtscharta’ (engl. ‘International Bill of Human Rights’) der Vereinten Nationen, ein Begriff, der vor allem im englischsprachigen Raum verwendet wird.
Der Menschenrechtsausschuss (ein Gremium aus 18 unabhängigen, von den Vertragsstaaten gewählten Expertinnen und Experten) ist damit beauftragt, die Umsetzung des Paktes zu überwachen. Die Staaten berichten regelmäßig an den Ausschuss, der darauf basierend abschließende Bemerkungen veröffentlicht. Darüber hinaus gibt der Ausschuss allgemeine Anmerkungen heraus, die seine Interpretation der Bestimmungen des Übereinkommens im Detail erläutern.
Der Zivilpakt sieht auch ein Beschwerdeverfahren für Staaten vor, d.h. ein Vertragsstaat kann einen anderen vor dem Menschenrechtsausschuss einer Verletzung des Zivilpaktes beschuldigen.
Gleichzeitig mit dem Zivilpakt trat auch das erste Fakultativprotokoll in Kraft. Es erweitert die Befugnisse des Ausschusses um ein individuelles Beschwerdeverfahren, sodass sich Einzelpersonen mit einer Beschwerde an den Ausschuss wenden können, wenn sie sich in von dem Zivilpakt garantierten Rechten durch einen Staat verletzt sehen, der das Fakultativprotokoll ratifiziert hat. Das erste Fakultativprotokoll wurde bisher von 117 Staaten ratifiziert (Stand: Februar 2023). Das zweite Fakultativprotokoll wurde im Dezember 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat im Juli 1991 in Kraft. Es sieht die Abschaffung der Todesstrafe in den Ländern vor, die das Fakultativprotokoll ratifizieren. 90 Staaten (Stand: Februar 2023) haben das zweite Fakultativprotokoll bisher ratifiziert.