Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Versammlungsfreiheit ist das Recht, sich zu einem bestimmten Zweck mit anderen Menschen zu versammeln. Sie gehört zu den Menschenrechten ebenso wie die Vereinigungsfreiheit, die Menschen das Recht gibt, sich zum Beispiel in Parteien oder Vereinen zu organisieren.
Die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ist in Art. 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in Art. 21 bzw. Art. 22 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) verankert. Sie erlaubt es Menschen, sich in Gruppen zusammenzuschließen, Kundgebungen zu veranstalten und friedlich zu demonstrieren. Auch regierungskritische Demonstrationen und Gruppierungen sind durch die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit geschützt und müssen von Regierungen zugelassen werden, solange sie friedlichen Zwecken dienen. Willkürliche Demonstrationsverbote sind somit genauso rechtswidrig, wie die gewaltsame Auflösung friedlicher Demonstrationen. Staaten sind zudem verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die Störungen oder eine Verhinderung von Demonstrationen oder Kundgebungen durch Dritte verhindern. Ferner müssen sie die Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, damit öffentliche Kundgebungen durchgeführt werden können.
Art. 21. des Zivilpakts sieht lediglich dann die Möglichkeit legitimer Einschränkungen vor, wenn diese „die in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen oder der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), zum Schutz der Volksgesundheit, der öffentlichen Sittlichkeit oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind.“ Beispiele solcher legitimen Einschränkungen sind z.B. die Einführung einer transparenten Genehmigungspflicht für Demonstrationen, die Auflösung nicht genehmigter Demonstrationen, ein präventives Versammlungsverbot, wenn die Gefahr einer gewaltsamen Gegendemonstration besteht, oder das Verbot von Gruppierungen, die gegen die nationale Sicherheit agieren.
Die Achtung und Gewährleistung der Versammlungsfreiheit sind existentielle Bestandteile einer aktiven Zivilgesellschaft, um sich zusammenschließen und organisieren zu können, öffentlich Kritik zu üben oder um Forderungen nach einer guten Regierungsführung, Transparenz und Rechenschaftspflicht Geltung zu verleihen. Einige Staaten versuchen jedoch genau deshalb, die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in ihrem Land zu begrenzen. Der Menschenrechtsrat hat deshalb im Jahr 2010 das Mandat des Sonderberichterstatters für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit geschaffen, um Verletzungen zu dokumentieren, Herausforderungen zu identifizieren und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten.