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Menschenrechtsschutz durch die Vereinten Nationen

In der UN-Charta ist „die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen“ verankert. Um diesem Ziel gerecht zu werden, haben die Vereinten Nationen ein umfangreiches Menschenrechtsschutzsystem geschaffen.

Das UN-Hauptquartier mit Länderflaggen an einem sonnigen Tag.
Hauptquartier der Vereinten Nationen (UN Photo/Manuel Elías)

Derzeit besteht der Kern der menschenrechtlichen Verträge aus neun Konventionen, die sich jeweils zentralen Menschenrechtsproblemen widmen.  Sie alle lassen sich als inhaltliche Weiterentwicklung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verstehen, die den Grundstein legte. Die Umsetzung der Konventionen wird in den meisten Fällen durch entsprechende  Ausschüsse überwacht. Fakultativprotokolle geben diesen Ausschüssen teilweise weitergehende Rechte oder erweitern den Geltungsbereich der Konventionen.

Die UN haben bereits zahlreiche internationale Konferenzen wie etwa die Weltmenschenrechtskonferenz in Wien im Jahr 1993 durchgeführt, um den Menschenrechtsschutz zu stärken, zu kodifizieren und Menschenrechtsverträge oder Erklärungen auszuhandeln. Außerdem widmen sich mehrere Organe der UN dem Menschenrechtsschutz. Die wichtigsten davon sind das Hochkommissariat für Menschenrechte und der Menschenrechtsrat mit seinen Sondermechanismen.

Auch der Sicherheitsrat und die Generalversammlung befassen sich mit menschenrechtlichen Thematiken; bei der Generalversammlung ist es der Dritte Ausschuss, der sich mit Menschenrechten beschäftigt und die Resolutionsentwürfe für die Generalversammlung vorbereitet. Geht es um wirtschaftliche oder soziale Rechte, spielt auch der Wirtschafts- und Sozialrat (Economic and Social Council - ECOSOC) eine bedeutende Rolle.

UN Women und die Kommission für die Rechtsstellung der Frau (Commission on the Status of Women - CSW) sind Organe, die sich speziell mit Frauenrechten beschäftigen. Weitere UN-Organe befassen sich ebenfalls, aber nicht ausschließlich mit speziellen Menschenrechten: die UNESCO arbeitet unter anderem an der Durchsetzung des Rechtes auf Bildung, die ILO bemüht sich um menschenwürdige Arbeitsbedingungen.


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