Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, kurz CEDAW), auch bekannt als UN-Frauenrechtskonvention, wurde am 18. Dezember 1979 durch die UN-Generalversammlung verabschiedet und trat am 3. September 1981 in Kraft. Das Übereinkommen umfasst neben der Präambel 30 Artikel und stellt das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrument für Frauenrechte dar.
Die Konvention definiert Diskriminierung von Frauen in Art. 1 als
„jede mit dem Geschlecht begründete Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung, die zur Folge oder zum Ziel hat, dass die auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau gegründete Anerkennung, Inanspruchnahme oder Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch die Frau – ungeachtet ihres Familienstands – im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, staatsbürgerlichen oder jedem sonstigen Bereich beeinträchtigt oder vereitelt wird.“
Die Konvention stellt die Grundlage für die Durchsetzung der Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen dar, indem sie den gleichberechtigen Zugang zum sowie gleiche Möglichkeiten für Frauen im politischen und öffentlichen Leben garantiert. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens, das Standards zur Bekämpfung der Diskriminierung von Frauen in den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung, Politik und Gesetzgebung festlegt, verpflichten sich die Staaten, Maßnahmen gegen jede Form der Diskriminierung von Frauen zu treffen. Darunter fallen u.a. die Gewährleistung des Prinzips der Gleichbehandlung von Frauen und Männern im nationalen Rechtssystem, die Abschaffung aller diskriminierenden Gesetze gegen Frauen, das gesetzliche Verbot diskriminierender Handlungen, die Etablierung öffentlicher Einrichtungen, die einen effektiven Schutz von Frauen vor Diskriminierung gewährleisten und die Sicherstellung der Abschaffung jeglicher Formen von Diskriminierung von Frauen durch Einzelpersonen, Organisationen oder Unternehmen.
CEDAW ist der einzige internationale Menschenrechtsvertrag, der die reproduktiven Rechte von Frauen bekräftigt und den Einfluss von Kulturen und Traditionen auf Geschlechterrollen und Familienbeziehungen ins Visier nimmt. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich auch dazu, Maßnahmen gegen Frauenhandel und die Ausbeutung von Frauen zu ergreifen. Derzeit haben 189 Staaten die Konvention ratifiziert und 99 Staaten haben sie unterzeichnet. Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete CEDAW am 17. Juli 1985 und die Konvention trat am 9. August 1985 nach ihrer Ratifizierung in Deutschland in Kraft.