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Frauenrechte

Geschlechter­gerechtigkeit ist ein Menschen­recht. Frauen haben das Recht auf ein Leben in Würde, ohne Angst und Not. Doch noch immer leben Frauen häufiger als Männer in Armut, haben seltener lesen und schreiben gelernt, haben einen schlechteren Zugang zu medizinischer Ver­sorgung, zu Eigen­tum, Krediten, Aus­bildung und Arbeits­plätzen.

Teilnehmerinnen einer Veranstaltung anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der Erklärung von Beijing ('Women in power and decision-making: Building a different world'/UN Women/Carolina Sainz/CC BY-NC-ND 2.0)

Frauen sind weltweit von Gewalt, Diskri­minierung und tradi­tionellen Praktiken, die ihre Gesund­heit schädigen und ihre Würde unter­graben, betroffen. Auch der Klimawandel hat stärkere Auswirkungen auf Frauen. Um Wege aus der Armut zu finden, ist die Stärkung der Rolle der Frauen ein wichtiger Weg. Geschlechter­gerechtigkeit ist jedoch nicht nur ein grundle­gendes Menschen­recht, sondern auch eine wesentliche Voraus­setzung für friedliche Gesell­schaften, nach­haltige Entwicklung und wirt­schaft­liches Wachstum. Zahlreiche Studien zeigen die positiven Auswirkungen von Geschlechter­gerech­tigkeit. Ein Beispiel: Das globale Wirtschafts­wachstum könnte um 20 Billionen US-Dollar steigen, wenn Frauen ebenso gut ausge­bildet wären und gleich viele Arbeits­plätze hätten wie Männer.

Doch der jüngste Weltbevölkerungsbericht des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) aus dem Jahr 2024 zeigt, dass Frauenrechte auch heute noch massiv eingeschränkt sind. Die Stärkung der Rechte von Frauen ist daher auch heute noch entscheidend, um Fortschritte in unterschiedlichsten Bereichen zu erzielen und eine gerechtere Zukunft zu schaffen.

Die UN und die Geschichte der Frauen­rechte

Die Förderung der Rechte von Frauen und Gleich­berechti­gung sind zentrale Anliegen der Vereinten Nationen. Bereits in der UN-Charta wurde ein grundlegender Meilenstein für die Gleichstellung der Geschlechter gelegt. In Art. 1 wird als Ziel bekräftigt, 

eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied […] des Geschlechts […] zu fördern und zu festigen“. 

Die ersten Jahrzehnte nach der Gründung der UN waren durch das Bestreben geprägt, die politischen Rechte von Frauen zu stärken. Ein bedeutender Schritt war die Gründung der Kommission für die Rechtsstellung der Frau (Commission on the Status of Women – CSW), im Jahr 1946, nur ein Jahr nach Entstehung der UN. Die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 stellte einen weiteren Durchbruch dar. Gleichberechtigung „ohne Unterschied, etwa nach […] Geschlecht wurde hier in die internationalen Menschenrechtsstandards aufgenommen.

In den 1970er-Jahren intensivierte sich durch die erstarkenden internationalen Frauenbewegungen auch das Engagement der UN. Das Jahr 1975 wurde zum Internationalen Jahr der Frau erklärt, gefolgt von der Frauendekade (1976–1985). Einen weiteren historischen Meilenstein erreichten die UN 1993 mit der Menschenrechtskonferenz in Wien, auf der mit der Wiener Erklärung und dem dazugehörigen Aktionsplan Frauenrechte erstmals ganz explizit als Menschenrechte anerkannt wurden. 

1994 erkannten auf der Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD) in Kairo 179 Staaten die zentrale Rolle von Frauen für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung an. Im selben Jahr wurde erstmals eine Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen eingesetzt. 1995 stellte die vierte Weltfrauenkonferenz in Beijing einen weiteren Höhepunkt dar. Die Erklärung und Aktionsplattform von Beijing, verabschiedet von 189 UN-Mitgliedstaaten, gilt bis heute als umfassendstes Konzept zur Förderung der Geschlechtergleichstellung und Stärkung von Frauen und Mädchen. 

Das Jahr 2000 brachte mit zwei entscheidenden Initiativen neue Impulse: Zum einen führte das Fakultativprotokoll zur Frauenrechtskonvention ein Individualbeschwerderecht ein. Zum anderen verabschiedete der UN-Sicherheitsrat die Resolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit, die ein Umdenken in der Rolle von Frauen in Konflikt- und Nachkriegssituationen einleitete.

2015 wurde mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung das Ziel 5 beschlossen: „Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen.“ Seitdem setzen sich die Vereinten Nationen kontinuierlich dafür ein, die Gleichstellung der Geschlechter als Schlüssel für nachhaltige Entwicklung und Frieden zu stärken.

Kommission für die Rechtsstellung der Frau (CSW)

Die Kommission für die Rechts­stellung der Frau (Commission on the Status of Women - CSW) wurde bereits 1946 vom Wirt­schafts- und Sozial­rat (Economic and Social Council - ECOSOC) ins Leben gerufen. Als eine von zehn Fachkommissionen des ECOSOC entwickelt die Frauenrechtskommission Empfehlungen, um die Rechte von Frauen in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Soziales und Bildung zu stärken und voranzutreiben.

Die 45 Mitglieder der Kommission werden alle vier Jahre nach geografischer Verteilung vom ECOSOC gewählt. Zusätzlich arbeiten 85 weitere Staaten und zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen, die beim ECOSOC akkreditiert sind, aktiv mit und tragen zur Arbeit der Kommission bei. Deutschland war von 1997 bis 2017 und erneut von 2020 bis 2024 Mitglied. Die Ergebnisse der Kommission – in Form von Abschlusserklärungen und Empfehlungen (Conclusions) – sollen von den Mitgliedstaaten in nationale Gesetze und politische Maßnahmen umgesetzt werden. 

Im Verlauf der Geschichte der UN und der Frauenrechte spielte die CSW eine zentrale Rolle. Sie entwickelte das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), das 1979 von der UN-Generalversammlung verabschiedet wurde, und bis heute das wichtigste internationale Abkommen zum Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen darstellt. Außerdem war die Kommission maßgeblich an der Organisation von vier Weltfrauenkonferenzen beteiligt, darunter die vierte Konferenz in Beijing 1995, bei der die richtungsweisende Erklärung und Aktionsplattform von Beijing verabschiedet wurde.

Auch heute liegt der Fokus der CSW auf der Umsetzung der Aktions­plattform von Beijing. Darüber hinaus treibt die CSW das Gender-Mainstreaming voran, die Integration einer Geschlechter­perspektive in alle UN-Aktivitäten und Themenfelder. Dafür analysiert sie neue Trends und Herausforderungen in der Geschlechter­gleichstellung und entwickelt innovative Ansätze, um Frauenrechte in einem sich wandelnden globalen Kontext zu stärken. 

Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)

Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women - CEDAW), auch bekannt als UN-Frauen­rechts­konvention, wurde am 18. Dezember 1979 durch die UN-General­ver­sammlung verab­schiedet und trat am 3. September 1981 in Kraft. Das Über­ein­kommen umfasst neben der Präambel 30 Artikel und stellt das wichtigste inter­nationale Menschen­rechts­instrument für Frauen­rechte dar.

Die Konvention definiert Dis­kriminierung von Frauen in Art. 1 als 

„jede mit dem Geschlecht begründete Unter­scheidung, Aus­schließung oder Be­schränkung, die zur Folge oder zum Ziel hat, dass die auf die Gleich­berechtigung von Mann und Frau gegründete Aner­kennung, Inan­spruch­nahme oder Aus­übung der Menschen­rechte und Grund­frei­heiten durch die Frau – ungeachtet ihres Familien­stands – im politischen, wirt­schaft­lichen, sozialen, kulturellen, staats­bürger­lichen oder jedem sonstigen Bereich beein­trächtigt oder vereitelt wird.“

Die Konvention stellt die Grund­lage für die Durch­setzung der Gleich­berechtigung zwischen Männern und Frauen dar. Sie garantiert den gleich­berechtigen Zugang sowie gleiche Möglich­keiten für Frauen im politischen und öffent­lichen Leben und legt Standards zur Bekämpfung der Diskriminierung von Frauen in den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung, Politik und Gesetz­gebung fest. Mit der Ratifizierung des Über­ein­kommens verpflichten sich die Staaten, Maß­nahmen gegen jede Form der Diskriminierung von Frauen zu treffen. Darunter fallen unter anderem 

  • die Gewähr­leistung des Prinzips der Gleich­be­handlung von Frauen und Männern im nationalen Rechts­system,
  • die Ab­schaf­fung aller diskriminierenden Gesetze gegen Frauen, das gesetz­liche Verbot diskriminierender Handlungen,
  • die Etablierung öffent­licher Ein­richtungen, die einen effektiven Schutz von Frauen vor Diskriminierung gewähr­leisten,
  • und die Sicher­stellung der Ab­schaffung jeglicher Formen von Diskriminierung von Frauen durch Einzel­personen, Orga­nisationen oder Unter­nehmen.

Die CEDAW ist der einzige inter­nationale Menschen­rechts­vertrag, der die reproduktiven Rechte von Frauen bekräftigt und den Ein­fluss von Kulturen und Traditionen auf Geschlechter­rollen und Familien­beziehungen ins Visier nimmt. Die Mitglied­staaten verpflichten sich auch dazu, Maß­nahmen gegen Frauen­handel und die Aus­beutung von Frauen zu ergreifen. Derzeit hat die Konvention 189 Vertragsstaaten (Stand: März 2025). Die Bundes­republik Deutsch­land unterzeichnete die CEDAW am 17. Juli 1980 und die Konvention trat am 10. Juli 1985 nach ihrer Ratifi­zierung in Deutsch­land in Kraft.

Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau

Seit seiner Gründung im Jahr 1982 ist der Aus­schuss für die Beseiti­gung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women) dafür zuständig, die Implemen­tierung des Über­ein­kommens zur Beseiti­gung jeder Form von Diskri­minierung der Frau (CEDAW) zu über­wachen. Staaten, die dem Vertrag bei­ge­treten sind, müssen mindestens alle vier Jahre einen Bericht an die Kommis­sion schicken, in dem sie darlegen, welche Maß­nahmen sie seit dem letzten Bericht er­griffen haben, um die Situation der Frauen in dem Land zu verbessern.

Der Aus­schuss beurteilt diese Berichte während seiner Sit­zungen und spricht in der Form von „ab­schließenden Bemerkungen“ (concluding observations) Empfehlungen an den Staat aus. Darüber hinaus formuliert der Aus­schuss auch all­gemeine Empfehlungen (general recommendations). Diese richten sich an alle Unter­zeichner­staaten und beziehen sich generell auf Artikel oder Themen der Konvention.

Zusammen­gesetzt ist der Aus­schuss aus 23 unabhängigen Expertinnen und Experten, die für vier Jahre gewählt werden. Jeder Staat, der der Konvention bei­getreten ist, darf eine geeignete Person aus seinem Land nominieren sowie sich an der anschließenden geheimen Wahl beteiligen, bei der jeder Staat eine Stimme hat. Dabei wird auch Wert darauf gelegt, eine angemessene geo­grafische Ver­teilung zu erreichen und eine kulturelle Vielfalt innerhalb des Aus­schusses zu wahren.

Weitere Kompetenzen werden dem Aus­schuss von dem 1999 ins Leben gerufenen Fakultativprotokoll zugesprochen. Demnach ist es auch für Einzel­personen möglich, sich an den Aus­schuss zu wenden, wenn sie sich in von der Konvention geschützten Rechten verletzt sehen. Bei schweren oder syste­matischen Ver­letzungen von Frauen­rechten kann der Aus­schuss auch eine Unter­suchung einleiten. Beides ist jedoch optional und nur dann wirksam, wenn der betroffene Staat sowohl die Konvention als auch das Fakultativ­protokoll ratifiziert hat.

Erklärung und Aktionsplattform von Beijing

Die Exekutivdirektorin von UN Women spricht auf einem Podium.
Die damalige Exekutivdirektorin von UN Women, Phumzile Mlambo-Ngcuka, spricht anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Aktionsplattform von Beijing (UN Photo/Loey Felipe)

Die Erklärung und Aktions­platt­form von Beijing zur Gleich­stellung der Geschlechter waren das Ergebnis der 4. UN-Welt­frauen­konferenz im September 1995 in Beijing. Die Aktions­platt­form ent­hält um­fassende strategische Ziele und Maß­nahmen zur Verwirk­lichung einer geschlechter­neutralen Welt. Sie gilt heute noch als weg­weisendes Dokument für die deutsche Gleich­stellungs­politik.

Die Aktions­platt­form von Beijing bezieht sich auf zwölf kritische Themen­felder (Armut, Bildung, Gesund­heit, Gewalt, Kriege, Wirt­schaft, bewaffnete Konflikte, Macht- und Ent­scheidungs­positionen, institutionelle Mechanismen, Menschen­rechte, Medien, Umwelt und Mädchen) und fordert Mitglied­staaten auf, in diesen Bereichen konkrete Maßnahmen zur Beseit­igung der Un­gleich­heiten zwischen den Geschlechtern umzu­setzen. Zukunfts­weisend war, dass viele dieser zwölf Aspekte zuvor noch nie auf einer inter­nationalen Bühne thematisiert wurden. Beispiels­weise wurden zum ersten Mal verschiedene Formen von geschlechts­spezifischer Gewalt definiert. Außerdem hielt hier Hillary Clinton ihre Rede mit dem berühmten Ausspruch “human rights are women's rights and women's rights are human rights”, der noch heute für den Diskurs um Frauen­rechte Gültig­keit hat. Was die Aktions­platt­form zudem besonders macht, ist die starke Ein­beziehung der Zivil­gesellschaft auf der Konferenz und in den Entstehungs­prozess der Aktions­plattform.

Die Konferenz in Beijing spielt heute noch eine Rolle, wenn Frauen­rechte thematisiert werden. Bei der Jubiläums­sitzung „Beijing+20“ entstand ein neuer Über­wachungsmecha­nismus der Aktions­platt­form: Staaten werden seitdem zur Er­stellung von Staaten­berichten auf­ge­fordert und ver­knüpfen so inter­nationale Forderungen der Gleich­stellungs­politik mit ihren nationalen gleich­stellungs­politischen Agenden.

2020 feierte die Aktions­platt­form ihr 25-jähriges Jubiläum, das dazu genutzt wurde, neue Themen wie Digitalisierung einzu­beziehen. Zum 30-jährigen Jubiläum wurde im März 2025 von der UN-Frauenrechtskommission eine Politische Erklärung (Political Declaration) verabschiedet, die die Verpflichtungen aus der Erklärung und Aktionsplattform von Beijing bekräftigt.

UN Women

UN Women ist die zentrale Einheit der Vereinten Nationen zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit und zur Stärkung von Frauen weltweit. Sie wurde 2010 durch eine Resolution der General­versam­mlung gegründet und agiert seitdem als Unterorgan der General­versammlung. Die Arbeit von UN Women basiert auf grundlegenden Prinzipien und Abkommen wie der CEDAW, der Aktions­platt­form von Beijing (1995), der Resolution 1325 des UN-Sicher­heitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit (2000) sowie der Agenda 2030 mit ihren Zielen für nachhaltige Entwicklung.

UN Women unterstützt die Mitglied­staaten der Vereinten Nationen aktiv bei der Entwicklung und Umsetzung von Programmen und Gesetzen, die die Gleich­stellung der Geschlechter fördern und die Rechte von Frauen stärken. Die Organisation bietet finanzielle und technische Unterstützung an, wenn diese angefordert wird, und setzt auf den Aufbau starker Partnerschaften mit der Zivilge­sellschaft. Neben der Zusammen­arbeit mit Regierungen und Nicht­regierungs­organi­sationen liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Durchführung konkreter Projekte, die unmittelbar zur Verbesserung der Lebens­realität von Frauen beitragen.