Frauenrechte
Geschlechtergerechtigkeit ist ein Menschenrecht. Frauen haben das Recht auf ein Leben in Würde, ohne Angst und Not. Doch noch immer leben Frauen häufiger als Männer in Armut, haben seltener lesen und schreiben gelernt, haben einen schlechteren Zugang zu medizinischer Versorgung, zu Eigentum, Krediten, Ausbildung und Arbeitsplätzen.

Teilnehmerinnen einer Veranstaltung anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der Erklärung von Beijing ('Women in power and decision-making: Building a different world'/UN Women/Carolina Sainz/CC BY-NC-ND 2.0)
Frauen sind weltweit von Gewalt, Diskriminierung und traditionellen Praktiken, die ihre Gesundheit schädigen und ihre Würde untergraben, betroffen. Auch der Klimawandel hat stärkere Auswirkungen auf Frauen. Um Wege aus der Armut zu finden, ist die Stärkung der Rolle der Frauen ein wichtiger Weg. Geschlechtergerechtigkeit ist jedoch nicht nur ein grundlegendes Menschenrecht, sondern auch eine wesentliche Voraussetzung für friedliche Gesellschaften, nachhaltige Entwicklung und wirtschaftliches Wachstum. Zahlreiche Studien zeigen die positiven Auswirkungen von Geschlechtergerechtigkeit. Ein Beispiel: Das globale Wirtschaftswachstum könnte um 20 Billionen US-Dollar steigen, wenn Frauen ebenso gut ausgebildet wären und gleich viele Arbeitsplätze hätten wie Männer.
Doch der jüngste Weltbevölkerungsbericht des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) aus dem Jahr 2024 zeigt, dass Frauenrechte auch heute noch massiv eingeschränkt sind. Die Stärkung der Rechte von Frauen ist daher auch heute noch entscheidend, um Fortschritte in unterschiedlichsten Bereichen zu erzielen und eine gerechtere Zukunft zu schaffen.
Die UN und die Geschichte der Frauenrechte
Die Förderung der Rechte von Frauen und Gleichberechtigung sind zentrale Anliegen der Vereinten Nationen. Bereits in der UN-Charta wurde ein grundlegender Meilenstein für die Gleichstellung der Geschlechter gelegt. In Art. 1 wird als Ziel bekräftigt,
„eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied […] des Geschlechts […] zu fördern und zu festigen“.
Die ersten Jahrzehnte nach der Gründung der UN waren durch das Bestreben geprägt, die politischen Rechte von Frauen zu stärken. Ein bedeutender Schritt war die Gründung der Kommission für die Rechtsstellung der Frau (Commission on the Status of Women – CSW), im Jahr 1946, nur ein Jahr nach Entstehung der UN. Die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 stellte einen weiteren Durchbruch dar. Gleichberechtigung „ohne Unterschied, etwa nach […] Geschlecht“ wurde hier in die internationalen Menschenrechtsstandards aufgenommen.
In den 1970er-Jahren intensivierte sich durch die erstarkenden internationalen Frauenbewegungen auch das Engagement der UN. Das Jahr 1975 wurde zum Internationalen Jahr der Frau erklärt, gefolgt von der Frauendekade (1976–1985). Einen weiteren historischen Meilenstein erreichten die UN 1993 mit der Menschenrechtskonferenz in Wien, auf der mit der Wiener Erklärung und dem dazugehörigen Aktionsplan Frauenrechte erstmals ganz explizit als Menschenrechte anerkannt wurden.
1994 erkannten auf der Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD) in Kairo 179 Staaten die zentrale Rolle von Frauen für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung an. Im selben Jahr wurde erstmals eine Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen eingesetzt. 1995 stellte die vierte Weltfrauenkonferenz in Beijing einen weiteren Höhepunkt dar. Die Erklärung und Aktionsplattform von Beijing, verabschiedet von 189 UN-Mitgliedstaaten, gilt bis heute als umfassendstes Konzept zur Förderung der Geschlechtergleichstellung und Stärkung von Frauen und Mädchen.
Das Jahr 2000 brachte mit zwei entscheidenden Initiativen neue Impulse: Zum einen führte das Fakultativprotokoll zur Frauenrechtskonvention ein Individualbeschwerderecht ein. Zum anderen verabschiedete der UN-Sicherheitsrat die Resolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit, die ein Umdenken in der Rolle von Frauen in Konflikt- und Nachkriegssituationen einleitete.
2015 wurde mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung das Ziel 5 beschlossen: „Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen.“ Seitdem setzen sich die Vereinten Nationen kontinuierlich dafür ein, die Gleichstellung der Geschlechter als Schlüssel für nachhaltige Entwicklung und Frieden zu stärken.
Kommission für die Rechtsstellung der Frau (CSW)
Die Kommission für die Rechtsstellung der Frau (Commission on the Status of Women - CSW) wurde bereits 1946 vom Wirtschafts- und Sozialrat (Economic and Social Council - ECOSOC) ins Leben gerufen. Als eine von zehn Fachkommissionen des ECOSOC entwickelt die Frauenrechtskommission Empfehlungen, um die Rechte von Frauen in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Soziales und Bildung zu stärken und voranzutreiben.
Die 45 Mitglieder der Kommission werden alle vier Jahre nach geografischer Verteilung vom ECOSOC gewählt. Zusätzlich arbeiten 85 weitere Staaten und zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen, die beim ECOSOC akkreditiert sind, aktiv mit und tragen zur Arbeit der Kommission bei. Deutschland war von 1997 bis 2017 und erneut von 2020 bis 2024 Mitglied. Die Ergebnisse der Kommission – in Form von Abschlusserklärungen und Empfehlungen (Conclusions) – sollen von den Mitgliedstaaten in nationale Gesetze und politische Maßnahmen umgesetzt werden.
Im Verlauf der Geschichte der UN und der Frauenrechte spielte die CSW eine zentrale Rolle. Sie entwickelte das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), das 1979 von der UN-Generalversammlung verabschiedet wurde, und bis heute das wichtigste internationale Abkommen zum Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen darstellt. Außerdem war die Kommission maßgeblich an der Organisation von vier Weltfrauenkonferenzen beteiligt, darunter die vierte Konferenz in Beijing 1995, bei der die richtungsweisende Erklärung und Aktionsplattform von Beijing verabschiedet wurde.
Auch heute liegt der Fokus der CSW auf der Umsetzung der Aktionsplattform von Beijing. Darüber hinaus treibt die CSW das Gender-Mainstreaming voran, die Integration einer Geschlechterperspektive in alle UN-Aktivitäten und Themenfelder. Dafür analysiert sie neue Trends und Herausforderungen in der Geschlechtergleichstellung und entwickelt innovative Ansätze, um Frauenrechte in einem sich wandelnden globalen Kontext zu stärken.
Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)
Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women - CEDAW), auch bekannt als UN-Frauenrechtskonvention, wurde am 18. Dezember 1979 durch die UN-Generalversammlung verabschiedet und trat am 3. September 1981 in Kraft. Das Übereinkommen umfasst neben der Präambel 30 Artikel und stellt das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrument für Frauenrechte dar.
Die Konvention definiert Diskriminierung von Frauen in Art. 1 als
„jede mit dem Geschlecht begründete Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung, die zur Folge oder zum Ziel hat, dass die auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau gegründete Anerkennung, Inanspruchnahme oder Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch die Frau – ungeachtet ihres Familienstands – im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, staatsbürgerlichen oder jedem sonstigen Bereich beeinträchtigt oder vereitelt wird.“
Die Konvention stellt die Grundlage für die Durchsetzung der Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen dar. Sie garantiert den gleichberechtigen Zugang sowie gleiche Möglichkeiten für Frauen im politischen und öffentlichen Leben und legt Standards zur Bekämpfung der Diskriminierung von Frauen in den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung, Politik und Gesetzgebung fest. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens verpflichten sich die Staaten, Maßnahmen gegen jede Form der Diskriminierung von Frauen zu treffen. Darunter fallen unter anderem
- die Gewährleistung des Prinzips der Gleichbehandlung von Frauen und Männern im nationalen Rechtssystem,
- die Abschaffung aller diskriminierenden Gesetze gegen Frauen, das gesetzliche Verbot diskriminierender Handlungen,
- die Etablierung öffentlicher Einrichtungen, die einen effektiven Schutz von Frauen vor Diskriminierung gewährleisten,
- und die Sicherstellung der Abschaffung jeglicher Formen von Diskriminierung von Frauen durch Einzelpersonen, Organisationen oder Unternehmen.
Die CEDAW ist der einzige internationale Menschenrechtsvertrag, der die reproduktiven Rechte von Frauen bekräftigt und den Einfluss von Kulturen und Traditionen auf Geschlechterrollen und Familienbeziehungen ins Visier nimmt. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich auch dazu, Maßnahmen gegen Frauenhandel und die Ausbeutung von Frauen zu ergreifen. Derzeit hat die Konvention 189 Vertragsstaaten (Stand: März 2025). Die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete die CEDAW am 17. Juli 1980 und die Konvention trat am 10. Juli 1985 nach ihrer Ratifizierung in Deutschland in Kraft.
Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau
Seit seiner Gründung im Jahr 1982 ist der Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women) dafür zuständig, die Implementierung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) zu überwachen. Staaten, die dem Vertrag beigetreten sind, müssen mindestens alle vier Jahre einen Bericht an die Kommission schicken, in dem sie darlegen, welche Maßnahmen sie seit dem letzten Bericht ergriffen haben, um die Situation der Frauen in dem Land zu verbessern.
Der Ausschuss beurteilt diese Berichte während seiner Sitzungen und spricht in der Form von „abschließenden Bemerkungen“ (concluding observations) Empfehlungen an den Staat aus. Darüber hinaus formuliert der Ausschuss auch allgemeine Empfehlungen (general recommendations). Diese richten sich an alle Unterzeichnerstaaten und beziehen sich generell auf Artikel oder Themen der Konvention.
Zusammengesetzt ist der Ausschuss aus 23 unabhängigen Expertinnen und Experten, die für vier Jahre gewählt werden. Jeder Staat, der der Konvention beigetreten ist, darf eine geeignete Person aus seinem Land nominieren sowie sich an der anschließenden geheimen Wahl beteiligen, bei der jeder Staat eine Stimme hat. Dabei wird auch Wert darauf gelegt, eine angemessene geografische Verteilung zu erreichen und eine kulturelle Vielfalt innerhalb des Ausschusses zu wahren.
Weitere Kompetenzen werden dem Ausschuss von dem 1999 ins Leben gerufenen Fakultativprotokoll zugesprochen. Demnach ist es auch für Einzelpersonen möglich, sich an den Ausschuss zu wenden, wenn sie sich in von der Konvention geschützten Rechten verletzt sehen. Bei schweren oder systematischen Verletzungen von Frauenrechten kann der Ausschuss auch eine Untersuchung einleiten. Beides ist jedoch optional und nur dann wirksam, wenn der betroffene Staat sowohl die Konvention als auch das Fakultativprotokoll ratifiziert hat.
Erklärung und Aktionsplattform von Beijing

Die Erklärung und Aktionsplattform von Beijing zur Gleichstellung der Geschlechter waren das Ergebnis der 4. UN-Weltfrauenkonferenz im September 1995 in Beijing. Die Aktionsplattform enthält umfassende strategische Ziele und Maßnahmen zur Verwirklichung einer geschlechterneutralen Welt. Sie gilt heute noch als wegweisendes Dokument für die deutsche Gleichstellungspolitik.
Die Aktionsplattform von Beijing bezieht sich auf zwölf kritische Themenfelder (Armut, Bildung, Gesundheit, Gewalt, Kriege, Wirtschaft, bewaffnete Konflikte, Macht- und Entscheidungspositionen, institutionelle Mechanismen, Menschenrechte, Medien, Umwelt und Mädchen) und fordert Mitgliedstaaten auf, in diesen Bereichen konkrete Maßnahmen zur Beseitigung der Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern umzusetzen. Zukunftsweisend war, dass viele dieser zwölf Aspekte zuvor noch nie auf einer internationalen Bühne thematisiert wurden. Beispielsweise wurden zum ersten Mal verschiedene Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt definiert. Außerdem hielt hier Hillary Clinton ihre Rede mit dem berühmten Ausspruch “human rights are women's rights and women's rights are human rights”, der noch heute für den Diskurs um Frauenrechte Gültigkeit hat. Was die Aktionsplattform zudem besonders macht, ist die starke Einbeziehung der Zivilgesellschaft auf der Konferenz und in den Entstehungsprozess der Aktionsplattform.
Die Konferenz in Beijing spielt heute noch eine Rolle, wenn Frauenrechte thematisiert werden. Bei der Jubiläumssitzung „Beijing+20“ entstand ein neuer Überwachungsmechanismus der Aktionsplattform: Staaten werden seitdem zur Erstellung von Staatenberichten aufgefordert und verknüpfen so internationale Forderungen der Gleichstellungspolitik mit ihren nationalen gleichstellungspolitischen Agenden.
2020 feierte die Aktionsplattform ihr 25-jähriges Jubiläum, das dazu genutzt wurde, neue Themen wie Digitalisierung einzubeziehen. Zum 30-jährigen Jubiläum wurde im März 2025 von der UN-Frauenrechtskommission eine Politische Erklärung (Political Declaration) verabschiedet, die die Verpflichtungen aus der Erklärung und Aktionsplattform von Beijing bekräftigt.
UN Women
UN Women ist die zentrale Einheit der Vereinten Nationen zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit und zur Stärkung von Frauen weltweit. Sie wurde 2010 durch eine Resolution der Generalversammlung gegründet und agiert seitdem als Unterorgan der Generalversammlung. Die Arbeit von UN Women basiert auf grundlegenden Prinzipien und Abkommen wie der CEDAW, der Aktionsplattform von Beijing (1995), der Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrats zu Frauen, Frieden und Sicherheit (2000) sowie der Agenda 2030 mit ihren Zielen für nachhaltige Entwicklung.
UN Women unterstützt die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen aktiv bei der Entwicklung und Umsetzung von Programmen und Gesetzen, die die Gleichstellung der Geschlechter fördern und die Rechte von Frauen stärken. Die Organisation bietet finanzielle und technische Unterstützung an, wenn diese angefordert wird, und setzt auf den Aufbau starker Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft. Neben der Zusammenarbeit mit Regierungen und Nichtregierungsorganisationen liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Durchführung konkreter Projekte, die unmittelbar zur Verbesserung der Lebensrealität von Frauen beitragen.