Die Kommission für die Rechtsstellung der Frau (Commission on the Status of Women, CSW) wurde bereits 1946 vom Wirtschafts- und Sozialrat der UN ins Leben gerufen. Sie beschäftigt sich mit der Gleichstellung der Geschlechter, Frauenförderungen, und Frauenrechten. Das Gremium besteht aus 45 Mitgliedstaaten der UN, die alle vier Jahre von den Mitgliedern des Wirtschafts- und Sozialrats gewählt werden. Dabei wird auf geografische Ausgewogenheit geachtet: Dreizehn Mitglieder sind afrikanische Staaten, elf asiatische Staaten, neun sind lateinamerikanische und karibische Staaten, vier osteuropäische und die letzten acht sind westeuropäische und andere Staaten.
Die Mitglieder der Kommission treffen sich einmal pro Jahr, um zu jeweils einem Themenkomplex Fortschritte und Herausforderungen vertieft zu erörtern sowie globale Standards und konkrete Maßnahmen zur Förderung von Gleichberechtigung zu erarbeiten. Im Jahr 2013 beispielsweise ging es im März um die Eliminierung der Gewalt gegen Frauen, wozu in letzter Minute auch im Konsens eine weitreichende Erklärung verabschiedet wurde.
Im Lauf der Jahre wurden die Aufgaben der Kommission mehrfach erweitert und angepasst, sodass sie heute konkret für die Umsetzung der Erklärung und Aktionsplattform von Beijing zuständig ist, eine Genderperspektive bei allen UN-Aktivitäten einbringen sowie neue Themen und Trends zur Gleichstellung der Geschlechter analysieren und Lösungsvorschläge machen soll.
Darüber hinaus organisierte sie vier Weltkonferenzen, bei denen Konflikte und Meinungsverschiedenheiten zu unterschiedlichsten frauenpolitischen Themen (u.a. Gesundheit, politische Rechte, wirtschaftliche Teilhabe) diskutiert wurden. Die vierte dieser Konferenzen war die Beijing-Konferenz 1995, bei der dem eigenen Anspruch nach alle mit der Gleichstellung der Frau verbundenen Themen angesprochen wurden und eine weitreichende Erklärung verabschiedet wurde, an deren Umsetzung die Kommission heute noch arbeitet. Einen weiterer wichtiger Erfolg war das Übereinkommen für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, die von der Kommission erarbeitet, später von der Generalversammlung verabschiedet und bisher von 189 Staaten (Stand: Januar 2023) ratifiziert wurde.