Diskriminierungsschutz
Alle Menschen haben die gleichen Rechte. Was so einfach klingt, sieht in der Realität leider häufig anders aus. Personen werden benachteiligt, weil sie eine bestimmte Hautfarbe haben, das gleiche Geschlecht lieben oder körperlich beeinträchtigt sind. Mehrere Übereinkommen der UN sollen solchen Diskriminierungen ein Ende setzen.
Während kaum ein Recht so häufig beschworen wird, wie das Diskriminierungsverbot – und fast alle Konventionen verfügen über eine Anti-Diskriminierungsklausel – werden täglich Menschen diskriminiert. Von Diskriminierung spricht man, wenn Menschen oder Gruppen aufgrund ihrer Hautfarbe, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihres Geschlechts, ihrer Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder Status, ihre sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität oder aufgrund einer Behinderung ungleich behandelt oder herabgewürdigt werden.
Dabei kann Diskriminierung unterschiedliche Formen annehmen. Mal wird Mädchen und Frauen der Zugang zur Bildung verwehrt, mal können Mitglieder unterschiedlicher sozialer Gruppen nicht am politischen Leben teilhaben, mal werden religiöse Gruppen und Gemeinschaften verfolgt oder ihnen wird gar vollständig die Freiheit ihre Religion auszuüben aberkannt. Homosexuelle können in den meisten Ländern der Welt noch nicht gleichberechtigt heiraten oder werden aufgrund ihrer sexuellen Orientierung angefeindet oder verfolgt. Es gibt unzählige weitere Beispiele. Diskriminierung kann aber auch subtiler ausfallen.
Es gibt sehr unterschiedliche Formen der Diskriminierung: Indirekte, direkte, strukturelle, individuelle oder institutionelle Diskriminierung. Auch Sprache kann diskriminierend wirken. Gemein ist jeder Form der Diskriminierung, dass es sich bei ihr immer auch um einen Angriff auf die Menschenwürde handelt. Sind Staaten dafür verantwortlich oder tun nicht genug dagegen, dass Menschen vor Diskriminierung geschützt werden, dann stellt Diskriminierung eine Menschenrechtsverletzung dar. Und sie kommt selten allein. Häufig haben es diskriminierte Menschen oder Gruppen besonders schwer, ihre Rechte durchzusetzen und sind so besonders gefährdet Opfer weiterer Menschenrechtsverletzungen zu werden.
Erklärung über die Minderheitenrechte
Die Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören (engl. Declaration on the Rights of Persons Belonging to National or Ethnic, Religious and Linguistic Minorities) wurde am 18. Dezember 1992 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (Resolution 47/135) verabschiedet.
Sie hat zwar keine völkerrechtliche Verbindlichkeit, ist jedoch die einzige Erklärung, die sich ausschließlich dem Schutz von Minderheitenrechten widmet und diese präzisiert. Sie bezieht sich direkt auf Art. 27 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte: “In Staaten mit ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten darf Angehörigen solcher Minderheiten nicht das Recht vorenthalten werden, gemeinsam mit anderen Angehörigen ihrer Gruppe ihr eigenes kulturelles Leben zu pflegen, ihre eigene Religion zu bekennen und auszuüben oder sich ihrer eigenen Sprache zu bedienen.”
Die Erklärung erkennt an, dass Angehörige von Minderheiten eines besonderen Schutzes bedürfen. Dabei werden insbesondere die Selbstbestimmungsrechte von Minderheiten präzisiert. Angehörigen von Minderheiten haben das Recht, ihr eigenes kulturelles Leben auszuüben und ihre nationale, ethnische, religiöse und sprachliche Identität zu erlernen, auszuüben bzw. zu sprechen. Wenn möglich soll dies auch in der Schulbildung gefördert werden. Staaten sind angehalten die Minderheiten in ihrem Staatsgebiet zu schützen und darin zu unterstützen, ihre eigene Identität und kulturelles Leben wahren zu können. Art. 5 und Art. 6 räumen Minderheiten ein Mitspracherecht, insbesondere in Dingen, die sie betreffen, ein und Staaten sind angehalten, die Interessen der Minderheiten in Projekten und staatlichen Maßnahmen angemessen zu berücksichtigen.