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Schutz vor Rassismus

Rassismus und rassistische Diskriminierung nehmen viele Formen an und wirken sich auf alle Lebensbereiche aus: die Möglichkeit, einen Arbeitsplatz zu finden, eine Ausbildung zu absolvieren, gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsversorgung, Wohnraum, Nahrung und Wasser zu erhalten oder vor Gericht fair behandelt zu werden.

Zwei Schwarze Demonstrantinnen mit Megafon und einem Protestplakat, auf dem geschrieben steht: "I can't breathe - Black Lives Matter - Stop Racism - Stop Violence"
Black Lives Matter-Protest gegen Polizeigewalt und Rassismus in New York City nach der Ermordung von George Floyd (UN Photo/Evan Schneider)

Rassismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit - zum Beispiel gegen Migrantinnen und Migranten - sowie damit verbundene Diskriminierung und Intoleranz gibt es in allen Gesellschaften, überall. Und: Sie betreffen uns alle – direkt oder indirekt. Rassismus schadet nicht nur dem Leben derer, die ihn erdulden müssen, sondern auch der Gesell­schaft als Ganzes. Er vertieft das Misstrauen, lässt alle Seiten einander mit Argwohn begegnen und zerreißt den sozialen Zusammenhalt. 

Die Anti-Rassismus-Konvention

Das Inter­nationale Überein­kommen zur Beseitigung jeder Form von rassis­tischer Dis­kriminierung (International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination, ICERD) wurde am 21. Dezember 1965 von der General­versammlung der Vereinten Nationen ver­ab­schiedet (Resolution 2106A (XX)) und trat am 04. Januar 1969 in Kraft. Derzeit sind ihr 182 Staaten bei­getreten (Stand: Juni 2026).

Rassistische Dis­kriminierung wird darin definiert als „jede auf der [‘]Rasse[’], der Haut­farbe, der Ab­stam­mung, dem nationalen Ursprung oder dem Volks­tum beruhende Unter­scheidung, Aus­schließung, Be­schränkung oder Bevor­zugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleich­berechtigtes Aner­kennen, Genießen oder Ausüben von Menschen­rechten und Grund­frei­heiten im politischen, wirtschaft­lichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffent­lichen Lebens vereitelt oder beein­trächtigt wird.“ (Art. 1)

Der Begriff “Rasse”, der nicht mit dem Begriff Hautfarbe gleichzusetzen ist, ist mittlerweile umstritten, weil er auf keinem biologischen Konzept beruht und in der Vergangenheit genutzt wurde, um People of Color zu unterdrücken.

Weltkonferenz gegen Rassismus

Die Welt­konferenz gegen Rassis­mus in Durban fand vom 31. August bis 7. September 2001 statt. Mit dem Veranstaltungs­ort sollte symbolisch der Kampf der Süd­afri­kanerinnen und Süd­afri­kaner um die offizielle Ab­schaf­fung der Apart­heid gewürdigt und anerkannt werden.

Während die beiden ersten Konferenzen zur Be­kämpfung von Rassismus und rassistischer Dis­kriminierung (1978 und 1983 in Genf unter Führung der UNESCO) noch haupt­sächlich die Apartheid in Südafrika, rassistische Segre­gation und Dis­kriminierung thematisierten, widmete sich die dritte Welt­konferenz in Durban unter dem von der General­versammlung fest­gelegten Motto "United to combat Racism. Equality. Justice and Dignitiy for all“ einer Band­breite von Themen­komplexen. Im Fokus standen die folgenden fünf Themen­felder:

  1. Quellen, Ursachen, Formen und gegenwärtige Manifestation von Rassismus;
  2. Opfer von Rassismus, rassistischer Diskriminierung und der damit verbundenen Intoleranz;
  3. Präventions­maßnahmen, Bildungs­programme und Schutz­maßnahmen;
  4. Maß­nahmen zur Wieder­gut­machung und Kompensation;
  5. Strategien zur Realisierung von Gleich­berechtigung.

Neben der Erweiterung des Themen­spektrums gelten ins­besondere der Perspektiv­wechsel hin zu den Betroffenen von Rassismus und die stärkere Ein­bindung von Nicht­regierungs­organisationen als zentrale Ver­änderungen.

Aus der Perspektive der afrikanischen Staaten, aber auch der mehr­heitlich zivil­gesell­schaftlich organisierten afrikanischen Diaspora, standen folgende zentrale Ziele für die Konferenz im Fokus, die jedoch nicht voll­ständig erreicht wurden. So forderten sie :

  • die Anerkennung der Sklaverei, des trans­atlantischen Sklaven­handels und der Kolonisierung als Verbrechen gegen die Mensch­lich­keit;
  • eine offizielle Ent­schuldigung für die begangenen Verbrechen seitens der Verursacher­staaten;
  • neben sozialen, psychologischen und politischen  Aspekten auch die An­er­kennung von ökonomischen Aspekten von Rassismus;
  • ökonomische und soziale Reparations­leistungen, die auch die weiter andauernden Aus­wirkungen dieser Verbrechen einschließen.

Erklärung und Aktionsprogramm von Durban (2001)

Die zentralen Forderungen der Weltkonferenz in Durban bildeten gleich­zeitig die zentralen Konflikt­themen der Konferenz – gemeinsam mit dem Nah­ost­konflikt bzw. der Behandlung der Palästinenser durch den Staat Israel.  Sie konnten nur teil­weise durch­gesetzt und in den beiden zentralen Abschluss­dokumenten verankert werden. Dabei handelt es sich um die 122 Punkte umfassende Erklärung und um ein Aktions­programm, das in 219 Punkte konkrete Maß­nahmen von den Staaten ein­fordert. 

Dabei erkennen die Erklärung und das Programm auch indigene Völker, Menschen afrikanischer und asiatischer Ab­stammung in der Diaspora, Flüchtlinge, Migranten, Binnen­vertriebene und  Asyl­suchende sowie weitere Gruppen explizit als Opfer von Rassismus, rassistischer Diskriminierung, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und damit zusammen­hängender Intoleranz an. Weitere Erfolge waren die An­er­kennung von Sklaverei und Sklaven­handel – insbesondere der trans­atlantische –  als Verbrechen gegen die Mensch­lich­keit. Nicht einigen konnten sich die Staaten jedoch darauf auch die Kolonialisierung und ihre Konsequenzen als Ver­brechen gegen die Mensch­lich­keit zu deklarieren.