Schutz vor Rassismus
Rassismus und rassistische Diskriminierung nehmen viele Formen an und wirken sich auf alle Lebensbereiche aus: die Möglichkeit, einen Arbeitsplatz zu finden, eine Ausbildung zu absolvieren, gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsversorgung, Wohnraum, Nahrung und Wasser zu erhalten oder vor Gericht fair behandelt zu werden.

Rassismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit - zum Beispiel gegen Migrantinnen und Migranten - sowie damit verbundene Diskriminierung und Intoleranz gibt es in allen Gesellschaften, überall. Und: Sie betreffen uns alle – direkt oder indirekt. Rassismus schadet nicht nur dem Leben derer, die ihn erdulden müssen, sondern auch der Gesellschaft als Ganzes. Er vertieft das Misstrauen, lässt alle Seiten einander mit Argwohn begegnen und zerreißt den sozialen Zusammenhalt.
Die Anti-Rassismus-Konvention
Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung (International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination, ICERD) wurde am 21. Dezember 1965 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet (Resolution 2106A (XX)) und trat am 04. Januar 1969 in Kraft. Derzeit sind ihr 182 Staaten beigetreten (Stand: Juni 2026).
Rassistische Diskriminierung wird darin definiert als „jede auf der [‘]Rasse[’], der Hautfarbe, der Abstammung, dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird.“ (Art. 1)
Der Begriff “Rasse”, der nicht mit dem Begriff Hautfarbe gleichzusetzen ist, ist mittlerweile umstritten, weil er auf keinem biologischen Konzept beruht und in der Vergangenheit genutzt wurde, um People of Color zu unterdrücken.
Weltkonferenz gegen Rassismus
Die Weltkonferenz gegen Rassismus in Durban fand vom 31. August bis 7. September 2001 statt. Mit dem Veranstaltungsort sollte symbolisch der Kampf der Südafrikanerinnen und Südafrikaner um die offizielle Abschaffung der Apartheid gewürdigt und anerkannt werden.
Während die beiden ersten Konferenzen zur Bekämpfung von Rassismus und rassistischer Diskriminierung (1978 und 1983 in Genf unter Führung der UNESCO) noch hauptsächlich die Apartheid in Südafrika, rassistische Segregation und Diskriminierung thematisierten, widmete sich die dritte Weltkonferenz in Durban unter dem von der Generalversammlung festgelegten Motto "United to combat Racism. Equality. Justice and Dignitiy for all“ einer Bandbreite von Themenkomplexen. Im Fokus standen die folgenden fünf Themenfelder:
- Quellen, Ursachen, Formen und gegenwärtige Manifestation von Rassismus;
- Opfer von Rassismus, rassistischer Diskriminierung und der damit verbundenen Intoleranz;
- Präventionsmaßnahmen, Bildungsprogramme und Schutzmaßnahmen;
- Maßnahmen zur Wiedergutmachung und Kompensation;
- Strategien zur Realisierung von Gleichberechtigung.
Neben der Erweiterung des Themenspektrums gelten insbesondere der Perspektivwechsel hin zu den Betroffenen von Rassismus und die stärkere Einbindung von Nichtregierungsorganisationen als zentrale Veränderungen.
Aus der Perspektive der afrikanischen Staaten, aber auch der mehrheitlich zivilgesellschaftlich organisierten afrikanischen Diaspora, standen folgende zentrale Ziele für die Konferenz im Fokus, die jedoch nicht vollständig erreicht wurden. So forderten sie :
- die Anerkennung der Sklaverei, des transatlantischen Sklavenhandels und der Kolonisierung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit;
- eine offizielle Entschuldigung für die begangenen Verbrechen seitens der Verursacherstaaten;
- neben sozialen, psychologischen und politischen Aspekten auch die Anerkennung von ökonomischen Aspekten von Rassismus;
- ökonomische und soziale Reparationsleistungen, die auch die weiter andauernden Auswirkungen dieser Verbrechen einschließen.
Erklärung und Aktionsprogramm von Durban (2001)
Die zentralen Forderungen der Weltkonferenz in Durban bildeten gleichzeitig die zentralen Konfliktthemen der Konferenz – gemeinsam mit dem Nahostkonflikt bzw. der Behandlung der Palästinenser durch den Staat Israel. Sie konnten nur teilweise durchgesetzt und in den beiden zentralen Abschlussdokumenten verankert werden. Dabei handelt es sich um die 122 Punkte umfassende Erklärung und um ein Aktionsprogramm, das in 219 Punkte konkrete Maßnahmen von den Staaten einfordert.
Dabei erkennen die Erklärung und das Programm auch indigene Völker, Menschen afrikanischer und asiatischer Abstammung in der Diaspora, Flüchtlinge, Migranten, Binnenvertriebene und Asylsuchende sowie weitere Gruppen explizit als Opfer von Rassismus, rassistischer Diskriminierung, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz an. Weitere Erfolge waren die Anerkennung von Sklaverei und Sklavenhandel – insbesondere der transatlantische – als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Nicht einigen konnten sich die Staaten jedoch darauf auch die Kolonialisierung und ihre Konsequenzen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu deklarieren.