Schutz vor Rassismus
Die Anti-Rassismus-Konvention
Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung (International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination, ICERD) wurde am 21. Dezember 1965 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet (Resolution 2106A (XX)) und trat am 04. Januar 1969 in Kraft. Derzeit sind ihr 182 Staaten beigetreten (Dez. 2022).
Rassistische Diskriminierung wird darin definiert als „jede auf der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird.“ (Art. 1)