Rechte älterer Menschen
"Die Ironie, dass ältere Menschen aus der Gesellschaft und von Institutionen, die sie selbst aufgebaut haben, ausgeschlossen werden, ist zu tragisch, um ignoriert zu werden" - Craig Mokhiber, 24. April 2012
Zwischen 1950 und 2010 ist die Lebenserwartung im globalen Durchschnitt von 46 Jahren auf 68 Jahre gestiegen. Bis zum Ende des Jahrhunderts soll sie auf 81 Jahre steigen. Im Jahr 2050 werden voraussichtlich zum ersten Mal in der Geschichte mehr Menschen im Alter von über 60 Jahren als Kinder auf der Welt leben. Vor dem Hintergrund des weltweiten demographischen Wandels rücken die besonderen Bedürfnisse und Herausforderungen älterer Menschen zunehmend in den Fokus.
Für die Vereinten Nationen ist dies jedoch kein neues Thema: Bereits im Jahr 1982 rief man die Weltversammlung zur Frage des Alterns zusammen, 1991 wurden in der Generalversammlung die Grundsätze der Vereinten Nationen für ältere Menschen (engl. United Nations Principles for Older Persons) vorgelegt. Die Bekämpfung der Diskriminierung älterer Menschen nimmt jedoch erst seit einem Jahrzehnt langsam an Fahrt auf. So haben die drastischen Veränderungen in der globalen Demographie auch den Mangel an angemessenen Schutzmechanismen für die Rechte älterer Menschen und die fehlenden Programme aufgedeckt, die angemessen die Bedürfnisse der älteren Menschen in unserer Gesellschaft und weltweit berücksichtigen. Dies hat zu einer wachsenden Bedeutung des Themas Menschenrechte älterer Menschen beigetragen.
Obwohl es eigentlich absolut selbstverständlich sein sollte, dass ältere Menschen die gleichen Rechte genießen, wie alle anderen Menschen auch, erfahren sie im Alltag häufig Diskriminierungen aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters. Gleichzeitig stellen ältere Menschen keine homogene Gruppe dar. Die Herausforderungen, denen sie sich gegenüber sehen, variieren enorm. Während einige Menschen auch im hohen Alter ein noch aktives Leben in mitten einer Gemeinschaft leben können, sind andere von Obdachlosigkeit betroffen, leiden unter dem Mangel an angemessener Betreuung oder leben in Isolation. Während sich also die Lebenssituationen älterer Menschen sehr voneinander unterscheiden können, zeigen nach Angaben des Hochkommissariats für Menschenrechte zahlreiche Untersuchungen, dass ältere Menschen in allen Regionen der Welt häufig sogar von Mehrfachdiskriminierung betroffen sind. Meistens geht die Diskriminierung aufgrund des Alters mit Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, des sozioökonomischen Status, der Ethnizität oder der Gesundheit einher.
Dies greift auch der Bericht des UN-Generalsekretärs an die Generalversammlung aus dem Jahre 2011 auf, in dem er sich ausführlich diesem Thema annimmt. Darin identifiziert er vier zentrale Herausforderungen mit menschenrechtlicher Relevanz:
- Diskriminierung: Altersdiskriminierung wird in vielen Gesellschaften toleriert oder gar nicht erst wahrgenommen. Dabei tritt sie meist mit weiteren Formen von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Ethnizität, der Religion, von Behinderungen, der Gesundheit und des sozio-ökonomischen Status auf, die dazu beitragen, dass ältere Menschen ihre Menschenrechte nicht vollständig wahrnehmen können.
- Armut: Das gravierendste Problem für das Wohlergehen älterer Menschen stellt Armut dar, die zu Obdachlosigkeit, Mangelernährung, unbehandelten chronischen Krankheiten, fehlenden Medikamenten und Behandlungsmethoden sowie fehlendem Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitätsanlagen führen kann. Trotz ihrer eigenen Armut sind ältere Menschen gleichzeitig häufig die Hauptversorger und die primäre Betreuungspersonen für Enkelkinder und weitere Familienmitglieder.
- Gewalt und Missbrauch: Missbrauch von älteren Menschen – physisch, emotional und/oder sexuell - durch Vertrauenspersonen oder Betreuer, in deren Abhängigkeit sich ältere Menschen befinden, kommt weltweit vor. Finanzielle Ausbeutung ist ebenfalls nicht selten, die von den betroffenen Personen jedoch häufig nicht zur Anzeige gebracht und dokumentiert wird.
- Grundsätzlich existiert ein Mangel an Programmen, Maßnahmen und Dienstleistern für die Bedürfnisse älterer Menschen, um auf den wachsenden Bedarf zu reagieren. Insbesondere fehlen spezialisierte Dienstleister, die in angemessenem Wohnraum umfassende Programme zur häuslichen Pflege von Alten und Menschen mit speziellen Bedürfnissen sowie professionelle Gesundheitsversorgung durchführen, was die Gewährleistung von Menschenrechten von alten Menschen einschränkt.
Initiativen der UN zum Schutz der Rechte älterer Menschen
Zwar ist das Alter kein explizit aufgeführtes Motiv der Diskriminierung im Diskriminierungsverbot des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) oder anderer Menschenrechtsverträge. Allerdings wird es vom Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen als Diskriminierungsgrund anerkannt und unter “sonstigem Status” in Art. 2 des ICCPR gefasst.
Seit 1982, als die erste Weltversammlung zur Frage des Alterns zusammen kam, haben die Vereinten Nationen einige Schritte unternommen, um auf den wachsenden Bedarf und die fehlenden Schutzmechanismen zu reagieren. Diese resultierten jedoch meist lediglich in unverbindlichen politischen Prinzipien, Aktionsplänen oder Themenjahren, wie auch die zweite Weltversammlung zur Frage des Alterns, die 2002 in Madrid stattfand. Dort wurde der Internationale Aktionsplan über das Altern verabschiedet, in dem politische Prioritäten zur Verbesserung der Lebenssituation älterer Menschen vorgesehen werden. Diese umfassen die Armutsbekämpfung, gesellschaftspolitische Teilhabe, individuelle Selbstverwirklichung und Gleichstellung von Männern und Frauen. Der Aktionsplan fordert zudem die Einhaltung von Menschenrechten älterer Menschen. In diesem Rahmen fordert er auch die Beendigung der Altersdiskriminierung und die Bekämpfung von Vernachlässigung, Missbrauch und Gewalt gegen ältere Menschen.
2010 wurde erstmals mit der Resolution 65/182 der Generalversammlung am 21. Dezember eine offene Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zum Thema Älter werden (UN Open Ended Working Group on Ageing) eingerichtet. Sie soll als Diskussionsforum der Mitgliedstaaten dienen, um den Menschenrechtsschutz älterer Menschen zu untersuchen und Verbesserungen zu diskutieren. Die Arbeitsgruppe soll dadurch dazu beitragen, den bestmöglichen Schutz der Menschenrechte älterer Personen zu gewährleisten. Sie tagt seitdem regelmäßig, allerdings mit nur durchwachsener Bilanz. So drehten sich die Diskussionen hauptsächlich um die Frage, ob eine neue Konvention für die Rechte der Älteren geschaffen werden sollte oder nicht. Befürworter und Gegner standen sich phasenweise in Patt-Stellung gegenüber. Im Herbst 2012 beriet der dritte Ausschuss der Generalversammlung über die Zukunft und das weitere Vorgehen der offenen Arbeitsgruppe. El Salvador reichte eine Resolution ein, in der die Ausarbeitung eines rechtlich verbindlichen Vertrags für ältere Menschen gefordert wurde. Diese Resolution wurde nach einer Diskussion und Abstimmung verabschiedet. Allerdings nur mit geringer Unterstützung: 53 Staaten stimmten dafür, 3 dagegen (Kanada, Somalia, USA). 109 Staaten, darunter die Schweiz und die Mitgliedstaaten der EU, enthielten sich der Stimme. Damit ist die Arbeitsgruppe eigentlich dazu mandatiert, Vorschläge für ein rechtlich verbindliches Instrument zu sammeln und einen Vorschlag für einen Vertrag zu erarbeiten. Dies ist jedoch auch weiterhin umstritten und wurde bisher nicht umgesetzt.
Auch der Menschenrechtsrat beschäftigt sich mit den Rechten älterer Menschen und schuf am 27. September 2013 mit der Resolution 24/20 das Mandat eines unabhängige Experten für die Menschenrechte von älteren Personen (engl. Independent Expert on the enjoyment of all human rights by older persons). Die erste Mandatsträgerin wurde am 8. Mai 2014 für drei Jahre berufen. Ihre Aufgabe ist es, das Verständnis für die Rechte älterer Menschen zu fördern und Maßnahmen zu entwickeln, die zum Schutz ihrer Rechte beitragen. Sie arbeitet dabei in enger Abstimmung mit der offenen Arbeitsgruppe zu den Rechten Älterer sowie mit zivilgesellschaftlichen Gruppen.
Zuvor hatten sich bereits zwei Sondermechanismen innerhalb ihres Mandats mit der Lage älterer Menschen beschäftigt. 2010 veröffentlichte der unabhängige Experte zur Frage der Menschenrechte und extremer Armut den Bericht „Older persons and social protection“, worauf 2011 die „Thematic Study on the Realization of the right to health of older persons“ des Sonderberichterstatters über das Recht aller Menschen auf einen möglichst hohen physischen und psychischen Gesundheitszustand folgte.