Sexuelle Selbstbestimmung und Geschlechtsidentität
Frei von Diskriminierung und ohne Angst vor Gewalt und Repressionen leben und lieben zu können, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Doch in sehr vielen Ländern sind für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender oder Intersexuelle (LGBTI) Grundfreiheiten eingeschränkt - ein klarer Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot.
Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität stellen zentrale Aspekte der menschlichen Persönlichkeit dar. Jeder Mensch hat deshalb das Recht, diese selbst zu bestimmen und sich offen und frei dazu zu bekennen. Weltweit werden jedoch Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle und Intersexuellen Menschen (LGBTI), wenn sie dieses Recht ausüben wollen, Opfer von Menschenrechtsverletzungen. Sie erleben Diskriminierung und Gewalt, Drangsalierung, Ausgrenzung und Stigmatisierung. Schwule Pärchen werden auf offener Straße beschimpft oder verprügelt, lesbische Frauen werden unter dem Vorwand, sie „heilen“ zu wollen, vergewaltigt, Transsexuelle und Intersexuelle werden diffamiert und marginalisiert. All dies sind Angriffe auf die Unversehrtheit und Würde derjenigen, die derartigen Missbräuchen ausgesetzt sind. All dies sind Verletzungen gegen das Diskriminierungsverbot.
Rechtslage
Einige Staaten versuchen immer wieder diese Rechtsverletzung zu negieren, indem sie sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität gar nicht als Diskriminierungsgrund anerkennen wollen. Die Rechtslage ist jedoch eindeutig: die spezifischen Diskriminationsgründe, die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und anderen Menschenrechtsverträgen formuliert sind, sind absichtlich nicht vollständig. Die Verfasser ließen die Diskriminationsgründe bewusst mit den Worten „sonstiger Status“ offen. Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität werden also zwar nicht ausdrücklich unter den Diskriminationsgründen erwähnt, fallen aber unter diese Kategorie.
Dies bestätigt auch das Urteil des Menschenrechtsausschusses von 1994. In der Entscheidung „Toonen gegen Australien“ verfügte er, dass die Staaten verpflichtet sind, Einzelpersonen vor Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zu schützen. Diese Position wird auch in allen folgenden Entscheidungen des Ausschusses bestätigt und spiegelt sich in den Entscheidungen und allgemeinen Kommentaren der weiteren Vertragsorgane wider. So bestätigte beispielsweise der allgemeine Kommentar Nr. 20 des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, dass „sonstiger Status“ auch die sexuelle Orientierung umfasst und führt aus: „Die Vertragsstaaten sollten gewährleisten, dass die sexuelle Orientierung kein Hindernis für die Verwirklichung der im Pakt niedergelegten Rechte bildet, beispielsweise beim Zugang zu Hinterbliebenenrenten. Darüber hinaus gehört die Geschlechtsidentität anerkanntermaßen zu den verbotenen Diskriminierungsgründen.“
Staatliche Repression und Gewalt – der Bericht des OHCHR
In vielen Ländern werden LGBTI staatlich verfolgt und kriminalisiert. In allen Regionen kommt es zu Diskriminierung und Gewalt gegen LGBTI. Gleichzeitig werden Aktivistinnen und Aktivisten, die sich für die Rechte von LGBTI einsetzen, mit Gesetzen, die das „Werben“ für Homosexualität verbieten, unter Druck gesetzt. Dies dokumentiert auch der Bericht „Diskriminierende Gesetze, Praktiken und Gewalthandlungen gegen Einzelpersonen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität“ (engl. Discriminatory laws and practices and acts of violence against individuals based on their sexual orientation and gender identity), der im Dezember 2011 vom Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) vorgelegt wurde. Folgende Befunde lassen sich dem Bericht entnehmen.
Physische und seelische Gewalt
Im Bericht kommt das OHCHR zu dem Ergebnis, dass es in allen Regionen Aufzeichnungen über homophobe und transphobe Gewalt gibt. In vielen Fällen reicht bereits die Vermutung von Homosexualität oder Transgender-Identität aus, um Menschen einem Risiko auszusetzen. Solche Gewalt kann körperlich sein und Mord, Körperverletzung, Entführung, Folter, Vergewaltigung, Kastrationen und Verstümmelung sowie sexuelle Übergriffe umfassen. Aber auch seelische Gewalt wird ausgeübt. Diese umfasst beispielsweise Bedrohung, Nötigung und willkürliche Freiheitsberaubung. Dabei weist die Gewalt gegen LGBTI oft ein hohes Ausmaß an Grausamkeit und Brutalität auf.
All diese Angriffe stellen eine Form von geschlechtsbasierter Gewalt dar, häufig motiviert von dem Wunsch, jene zu bestrafen, welche sich scheinbar den geschlechtlichen Normen widersetzen. Darüber hinaus wurden die Verweigerung der Versammlungs-, Rede- und Informationsfreiheit und die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität im Arbeitsleben sowie im Gesundheits- und Bildungswesen dokumentiert.
Zusätzlich zu spontanen Übergriffen im öffentlichen Raum dokumentiert der Bericht, dass jene, die als LGBTI wahrgenommen werden, zum Ziel organisierten Missbrauchs zum Beispiel durch religiöse Extremisten, paramilitärische Gruppierungen, Neo-Nazis und extreme Nationalisten werden können. Lesben und Transfrauen sind aufgrund geschlechtlicher Ungleichbehandlung und den Machtverhältnissen in Familie und Gesellschaft besonders gefährdet.
Kriminalisierung
Der Bericht dokumentiert in mindestens 76 Staaten Gesetze, die zur Kriminalisierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität genutzt werden. Diese Gesetze, einschließlich der sogenannten „Sodomiegesetze“, sind oft Überbleibsel aus der Kolonialzeit. Sie verbieten in der Regel entweder bestimmte Arten sexueller Praktiken oder jede Form gleichgeschlechtlicher Intimität bzw. sexueller Aktivität. In einigen Fällen ist der Wortlaut sehr vage und bezieht sich auf undefinierte Konzepte wie „Verbrechen gegen die natürliche Ordnung“ oder „Moral“ oder „Verkommenheit“. All diese Gesetze werden jedoch für die Diskriminierung und Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer tatsächlichen - oder vermuteten - Sexualität oder geschlechtlichen Identität genutzt.
Die Strafen reichen von kurzzeitigen bis lebenslangen Gefängnisstrafen. In mindestens fünf Ländern kann bei Personen, die für Vergehen schuldig gesprochen wurden, die einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen betreffen, die Todesstrafe verhängt werden. Dies ist nicht nur eine Verletzung des Rechts auf Leben, auf Privatsphäre und Nichtdiskriminierung, sondern auch des Artikels 6 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte. Hierin ist festgelegt, dass in Ländern, welche die Todesstrafe nicht abgeschafft haben, ein „Todesurteil nur für schwerste Verbrechen verhängt werden“ darf.
Bedrohung von Menschenrechtsverteidigerinnen
Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger, die zu LGBTI-Themen arbeiten, tun dies oft unter enormen Sicherheitsrisiken. Die Sonderberichterstatterin für Menschenrechtsverteidigern bemerkte in ihrem Bericht an den Menschenrechtsrat im Jahr 2010, dass sie 47 Kommuniqués bezüglich Verteidigern, die im Vorjahr an LGBTI-Thematiken gearbeitet hatten, abgeschickt hatte. In fünf dieser Kommuniqués wurden Morde an LGBTI-Menschenrechtsverteidigern festgestellt, hinzu kamen sechs weitere Fälle von Vergewaltigung und sexueller Gewalt. Unter den Opfern befanden sich auch Männer. Darüber war sie zudem besorgt über „Verunglimpfungskampagnen und Gewaltandrohungen gegen Menschenrechtsverteidiger von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern.“
Die Sonderbeauftragte des Generalsekretärs für Menschenrechtsverteidiger bemerkte bereits 2007, „dass jene, welche die Rechte von LGBT-Menschen und Intersexuellen verteidigen, in ihren Häusern und Büros überfallen, angegriffen, gefoltert, sexuell missbraucht, bedroht und getötet wurden“ und fügte hinzu: „Große Sorge bereitet in diesem Zusammenhang der fast vollständige Mangel an Ernsthaftigkeit, mit welchem solche Fälle von den zuständigen Instanzen behandelt werden.“ Einige Staaten setzen auch Gesetze dazu ein, Menschenrechtsverteidigerinnen unter Druck zu setzen. Diese Gesetze, wie beispielsweise das Gesetz gegen homosexuelle Propaganda in Russland, die das „Werben“ für Homosexualität verbieten, können gezielt genutzt werden, um Aktivistinnen und Aktivisten, die sich für die Rechte von LGBTI einsetzen, von ihrer Arbeit abzuhalten, oder sie entsprechend staatlich zu verfolgen.
Einsatz der Vereinten Nationen
Die erste Erklärung, die in der Generalversammlung zu diesem Thema eingebracht wurde, ging auf die Initiative Frankreichs und der Niederlande zurück. Sie legten am 18. Dezember 2008 die Erklärung der Vereinten Nationen über die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität vor (engl. United Nations Declaration on Sexual Orientation and Gender Identity). Darin appellieren sie an alle Staaten die Menschenrechte aller Personen ungeachtet ihrer sexuellen Orientierung und ihrer Geschlechtsidentität zu fördern und zu schützen, sie fordern die Beendigung staatlicher Diskriminierung sexueller Minderheiten und ihre Entkriminalisierung. Alle Menschenrechtsverletzungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität sollen untersucht und die Verantwortlichen vor Gericht zur Rechenschaft gezogen werden. Außerdem müssen Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger ihre Arbeit ungehindert durchführen können und vor Angriffen geschützt werden. Die Erklärung wurde von 66 Staaten unterzeichnet, verfehlte damit aber die erforderliche Mehrheit. 57 Staaten stimmten gegen die Erklärung und 69 weitere enthielten sich. 2009 schlossen sich die USA unter dem neugewählten Präsidenten Obama ebenfalls der Erklärung an, die damit heute 67 Unterzeichner zählt.
Allerdings wurde ebenfalls 2008 eine Gegenerklärung von Syrien in der Generalversammlung eingebracht, die von insgesamt 60 vor allem islamisch geprägten und afrikanischen Staaten, unterstützt wurde. Außerdem befürwortete auch Nordkorea dieses Gegenstatement. Im Statement negierten die Unterstützer grundsätzlich die Rechte von LGBTI als schützenswerte Gruppe innerhalb des Anti-Diskriminierungsgebots und der geltenden Verträge und lehnten die Erklärung als Einmischung in innere Angelegenheiten ab.
Die zweite Initiative wurde von Kolumbien im März 2011 im Menschenrechtsrat eingebracht. Am 23. März trug Kolumbien mit der Unterstützung 84 weiterer Staaten die „Gemeinsame Erklärung über die Beendigung von Gewaltakten und ähnlichen Menschenrechtsverletzungen aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität“ vor (engl. Joint statement on ending acts of violence and related human rights violations based on sexual orientation and gender identity). Dieses ähnelt dem Statement von 2008 in der Generalversammlung und fordert das Ende der Gewalt gegen die homo-, bisexuellen, bzw. gegen die trans- und intersexuellen Minderheiten.
Am 17. Juni 2011 folgte im UN-Menschenrechtsrat mit der Resolution A/HRC/17/L.9/Rev.1 zum ersten Mal ein gemeinsamer Beschluss zur Beendigung der staatlichen Diskriminierung sexueller Minderheiten auf UN-Ebene. Der Resolution, die Südafrika und Brasilien mit der Unterstützung von 39 weiteren Staaten eingebracht hatten, stimmten bei der Abstimmung 23 Staaten zu. 19 Staaten votierten dagegen, darunter mehrheitlich afrikanische und muslimisch geprägte Staaten sowie Russland und Moldawien. Drei Staaten enthielten sich.
Die Resolution forderte das Amt des Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR) auf, einen Bericht anzufertigen, der die Diskriminierung und Kriminalisierung von LGBTI untersuchen und Menschenrechtsverletzungen gegen LGBTI dokumentieren sollte. Dieser wurde im Dezember 2011 vorgelegt. Zudem wurde in der Resolution auch erstmalig eine Debatte im Menschenrechtsrat über die Diskriminierung von LGBTI auf Basis des Berichts gefordert, die im März 2012 sehr kontrovers und hitzig geführt wurde. Einmal mehr wurde hier die Teilung der Staatengemeinschaft bezüglich des Themas offengelegt. So haben fast alle Repräsentanten von Staaten, die der Organisation Islamischer Staaten angehören, den Raum bereits nach den ersten Statements der Debatte verlassen.
Trotzdem gilt die Debatte als wichtiges Zeichen dafür, dass die Diskriminierung und Gewalt auf Grund von sexueller Orientierung und Geschlechteridentität nicht mehr länger toleriert wird.
Der Menschenrechtsrat verabschiedete im September 2014 eine weitere Resolution, erstmalig mit einer Mehrheit der Mitglieder, von denen 25 mit Ja und nur 14 mit Nein stimmten. Diese Resolution verurteilt Gewalt gegen sexuelle Minderheiten und fordert einen zweiten Bericht des Hochkommissariats für Menschenrechte, der nun diskriminierende Gesetze aufdecken und best practice-Beispiele zum Schutz von sexuellen Minderheiten dokumentieren soll. Dieser wurde im Mai 2015 vorgelegt. 2016 wurde zudem mit der Resolution A/HRC/RES/32/2 die Funktion des United Nations Independent "Expert on Protection against violence and discrimination based on sexual orientation and gender identity" eingeführt. Das Mandat des Unabhängigen Experten besteht darin, Fragen im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität zu untersuchen, zu überwachen, zu beraten und öffentlich darüber zu berichten. Das Amt wird seit Januar 2018 von Victor Madrigal-Borloz begleitet.