Internationale Menschenrechtsstandards
Alle Menschen haben die gleichen Rechte, die universell, unveräußerlich und unteilbar sind. Eine der ersten internationalen Erklärungen zu Menschenrechtsstandards ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, die die Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet hat.
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sind in 30 Artikeln bürgerliche und politische Rechte festgelegt, wie zum Beispiel das Recht auf Freizügigkeit, auf Gedankenfreiheit, Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit. Auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sind erfasst, darunter das Recht auf Nahrung und Wohnung, das Recht auf Arbeit und auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit sowie das Recht auf Bildung.
Bindendes Recht für alle Mitgliedstaaten, die sie ratifiziert haben, sind der Internationale Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte (Zivilpakt) und der Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte (Sozialpakt). Darüber hinaus gibt es mehr als 100 Verträge, Erklärungen, Richtlinien, Empfehlungen und Prinzipien, in denen internationale Menschenrechtsstandards festgeschrieben sind. Sie beziehen sich zum Beispiel auf spezifische Rechte oder auf bestimmte Gruppen.
Zu den wichtigsten Konventionen und Erklärungen, die den Schutz einzelner Menschenrechte regeln, gehören:
- die Genfer Flüchtlingskonvention
- die UN-Kinderrechtskonvention
- die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
- die UN-Anti-Folter-Konvention
- die Internationale Konvention zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung
- die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen
- die UN-Behindertenrechtskonvention
- die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker