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Internationale Menschenrechtsstandards

Alle Menschen haben die gleichen Rechte, die uni­ver­sell, unver­äußerlich und unteil­bar sind. Eine der ersten inter­nationalen Er­klärungen zu Menschen­rechts­standards ist die All­gemeine Er­klärung der Menschen­rechte von 1948, die die Voll­versammlung der Vereinten Nationen ver­ab­schiedet hat.

Eleanor Roosevelt hält schräg ein Plakat.
Eleanor Roosevelt mit einem Exemplar der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UN Photo).

In der All­gemeinen Erklärung der Menschen­rechte sind in 30 Artikeln bürger­liche und politische Rechte fest­gelegt, wie zum Beispiel das Recht auf Frei­zügig­keit, auf Gedanken­freiheit, Religions­freiheit und Meinungs­frei­heit. Auch wirt­schaft­liche, soziale und kulturelle Rechte sind er­fasst, darunter das Recht auf Nahrung und Wohnung, das Recht auf Arbeit und auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit sowie das Recht auf Bildung.

Bindendes Recht für alle Mitglied­staaten, die sie ratifiziert haben, sind der Inter­nationale Pakt über Bürger­liche und Politische Rechte (Zivilpakt) und der Inter­nationale Pakt über Wirt­schaft­liche, Soziale und Kulturelle Rechte (Sozialpakt). Darüber hinaus gibt es mehr als 100 Verträge, Er­klärungen, Richt­linien, Empfehlungen und Prinzipien, in denen inter­nationale Menschen­rechts­standards fest­geschrieben sind. Sie beziehen sich zum Beispiel auf spezifische Rechte oder auf bestimmte Gruppen.

Zu den wichtigsten Kon­ventionen und Er­klärungen, die den Schutz einzelner Menschen­rechte regeln, gehören: