Welttag gegen Kinderarbeit 2024
Was ist mit dem Begriff „Kinderarbeit“ eigentlichen gemeint? Vor allem wird bei Kinderarbeit von einer von Kindern erbrachten Arbeit zu Erwerbszwecken ausgegangen. Allerdings ist die Definition begrenzt, da ‚Kinder‘ kulturabhängig unterschiedlichen Altersgrenzen ein- oder ausschließt und auch der Begriff ‚Erwerb‘ nicht zwangsläufig eine monetäre Gegenleistung bedeuten muss.
Laut Artikel 32 der 1989 verabschiedeten UN-Kinderrechtskonvention, welche von fast allen UN-Mitgliedsstaaten anerkannt wurde, bezeichnet Kinderarbeit in erster Linie einen Zustand, in dem Kinder nicht vor wirtschaftlicher und sozialer Ausbeutung geschützt sind. Sogenannte Vertragsstaaten, die sie sich dem Schutz der Kinder vor Kinderarbeit verpflichten, erkennen das Recht eines jeden Kindes darauf an, nicht so beschäftigt zu werden, dass sie Opfer von Ausbeutung und Schädigung werden.
Bereits 1976 verabschiedete die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) das Übereinkommen 138, welches das Mindestalter für ein erwerbstätiges Kind auf 15 Jahre festlegt und hinzufügt, dass das zulässige Alter zudem niemals unter dem Alter liegen darf, in dem die Schulpflicht endet. Die ILO empfiehlt außerdem, Mindestalter und Bedingungen für alle Wirtschaftsbereiche gleichermaßen geltend zu machend und hält fest, dass Staaten gefährliche Arbeiten grundsätzlich erst von jungen Menschen ab 18 Jahren erledigen lassen sollen. Wenn Minderjährige mit zulässigem Alter und nach Verstreichen der Schulpflicht beschäftigt werden, sollten folglich die Arbeitsbedingungen überwacht werden, um sicherzustellen, dass diese für die entsprechende Altersgruppe geeignet sind.
Kurz: Kinderarbeit darf niemals die seelische und körperliche Entwicklung schädigen, vom Schulbesuch abhalten, gefährlich sein oder Kinder anderweitig ausbeuten.
Entwicklung der Kinderarbeit in den letzten Jahren und Jahrzehnten: ein globaler Überblick
2021 bezifferte die ILO die Fälle von Kinderarbeit auf weltweit 160 Millionen. Diese Zahl bedeutete neben einer leichten Zunahme von Kinderarbeit gegenüber dem Jahr 2016 in absoluten Zahlen auch, dass etwa jedes zehnte Kind arbeitet. Dieser erstmalige Anstieg seit der Jahrtausendwende kam mitunter in Folge der COVID-19-Pandemie zustande. Wenn mehr Familien in Armut geraten, wird gerade in niedriger entwickelten Ländern und Krisengebieten Kinderarbeit zu einer möglichen Überlebensstrategie. Geschlossene Schulen entfernen bereits gefährdet Kinder noch weiter von einem staatlichen sozialen Sicherheitsnetz.
Etwa 79 Millionen Kinder, also fast die Hälfte der ILO erfassten Fälle, müssen Tätigkeiten ausüben, die für sie und ihre Entwicklung gefährlich sind. Im Jahr 2020 war über die Hälfte aller arbeitenden Kinder zwischen 5 und 11 Jahre alt, knapp 22% waren im Alter von 11 bis 14 und etwa die gleiche Anzahl zwischen 15 und 17 Jahre alt.
Eine Erhebung in 131 Ländern zeigte 2021, dass das Mindestalter in knapp einem Drittel dieser Länder bei 15 Jahren lag. Drei Länder wiesen kein Mindestalter auf, während Kinder in 39 Ländern mindestens 16, in 28 Ländern mindestens 14 Jahre alt sein mussten, um arbeiten zu dürfen.
Zwischen 2010 und 2022 führte Äthiopien, wo 45% aller Kinder arbeiten mussten, die Liste der arbeitenden Kinder an, dicht gefolgt von Burkina Faso und Tschad. Immerhin besuchen 64,9% der äthiopischen Kinderarbeiterinnen und -arbeiter zumindest zeitweise eine Schule. In Laos, welches eine Kinderarbeitsquote von 28,2% aufweist, ist das nur für etwas über 10 % der Kinder der Fall.
Insgesamt ist die Zahl arbeitender Kinder im Alter 10-14 Jahre zwischen 1950 und 1995 von 27,6% auf 13 % gesunken.
Was fördert Kinderarbeit?
Entwickelte Länder unterstützen durch Importe von Konsumgütern niedrige Preisniveaus, wenn nicht alle Unternehmer ihrer Wertschöpfungsketten auf die Einhaltung entsprechender Kinderrechte bestehen und die Priorität günstiger Beschaffung höher ist als die Berücksichtigung von Menschenrechten und insbesondere Kinderrechten. Dies gilt insbesondere für landwirtschaftlich erzeugte Güter: Rund 70 Prozent aller arbeitenden Kinder sind in der Ararindustrie beschäftigt – was auch die Produktion von Materialien wie etwa Baumwolle für die Textilindustrie beinhaltet –, 20 Prozent in Dienstleistungssektoren und zehn Prozent der Kinder in der Industrie. Die Klassiker des mehr oder weniger fair produzierten Kaffees, Kakaos oder Kleidungsstücks sind folglich auch heute gültiger denn je.
Im Rahmen der Ziele für Nachhaltige Entwicklung der UN-Agenda 2030 hat sich die Weltgemeinschaft in Ziel 8.7 dazu verpflichtet, bis 2025 Kinderarbeit in jeglicher Form abzuschaffen. Das Erreichen dieser wichtigen Zielsetzung ist allerdings nicht in Aussicht. Das liegt laut der ILO an einer zu geringen flächendeckenden sozialen Absicherung für Familien mit Kindern und an fehlenden ländlichen Infrastrukturen mit Zugang zu Bildung. Die Menschenrechte kommen zum Tragen, wo die Verfügbarkeit von menschenwürdiger Arbeit für Erwachsene, also Jobs mit zumutbaren Arbeitsbedingungen, zu gering ist. Das ist auch im Sinne einer nachhaltigen Situation der Nationen weltweit relevant: Ein geringes Einkommen von Konsumentinnen und Konsumenten, welches durch die niedrigen Entgelte für Kinderarbeit gedrückt wird, bremst aufstrebende Länder in ihrer Entwicklung aus, statt sie zu stärken.
Maßnahmen gegen Kinderarbeit
Auch die United Guiding Principles on Business and Human Rights (UNGP), eine Auflistung vom 31 Prinzipien zum Schutz der Menschenrechte im Rahmen von transnationaler Zusammenarbeit, auf die sich Länder beziehen können und sollen, sind wegweisend im Kampf gegen Kinderarbeit. Sie implizieren seit 2011 eine verstärkte Selbstverpflichtung von Unternehmen, ihre Geschäfte ohne Kinderarbeit durchzuführen.
Seit 2016 müssen die 6000 größten Unternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU) Risiken und Beteiligung an Kinderarbeit offenlegen. Manche Finanzmärkte, wie zum Beispiel die von Malaysia, Indien, Singapur oder Südafrika, verlangen heute Auskunft von Unternehmen darüber, wie Menschenrechte und Kinderrechte im Rahmen ihrer Wertschöpfungsketten gewahrt werden sollen.
Was wirkt effektiv gegen Kinderarbeit? Wo Handeln am meisten Sinn macht - für alle
Kinder aus prekären Arbeitsverhältnissen zu befreien und sie diesen künftig erst gar nicht diesen auszusetzen ist eine große regulative Aufgabe. Da das internationale Recht nicht vollstreckt, liegt die größte Verantwortung und damit auch das größte Handlungspotential bei den Staaten selbst. Nationale Gesetzgebung kann sowohl Kinderarbeit verbieten als auch Unternehmen zu einem besseren Kinder- und Menschenrechtsschutz entlang ihrer Lieferketten verpflichten.
Die ILO empfiehlt Unternehmen, abzuwägen, ob ein großes Risiko besteht, Kinderarbeit in der Wertschöpfungskette zu haben. Außerdem sollte sichergestellt werden, dass in jedem Land und in jedem Unternehmen die Erwartungen der UNGP verstanden werden und bekannt sind, damit gegebenenfalls Angleichung an die UNGP nachgeholt werden kann.
Verzichten sie darauf, Kinderarbeit ihrer Zulieferer zu tolerieren oder zumindest nicht zu genau hinzuschauen, können Firmen ein besseres Risikomanagement betreiben: Öffentliche Kritik durch Medien oder Zivilgesellschaft müssen von dieser Seite nicht befürchtet werden. Weitere lohnenswerte Effekte sind die positive Auswirkung auf inkludierte nationale Märkte durch ein faires Einkommen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auch Konsumentinnen und Konsumenten sind und öffentliche Anerkennung.
Mona Holy