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Fluchtgrund: Klimawandel

Ende 2018 befanden sich weltweit über 70,8 Millionen Menschen auf der Flucht, vor Gewalt – oder der Natur. In den letzten 20 Jahren haben sich Naturkatastrophen verdoppelt. Der vom Menschen verursachte Klimawandel wird zum wichtigsten Grund für Flucht und Vertreibung.

Verwüstungen durch den Taifun Haiyan in San Jose im November 2013.
Verwüstungen durch den Taifun Haiyan auf den Phlippinen im November 2013. (UNHCR/R.Rocamora )

Jede Minute werden weltweit 25 Menschen zur Flucht gezwungen, 36.000 pro Tag. Der jüngste Bericht des Weltklimarats (IPCC) zeigt, dass bereits über 500 Millionen Menschen von klimabedingter Landdegradierung, also negativer Veränderung und Verlust der ökologischen Nutzbarkeit des Bodens durch den Klimawandel, betroffen sind. Infolge dessen breiten sich Wüsten immer mehr aus, so in Südostasien, der Sahara-Region, in Nordafrika und dem Mittleren Osten.

Hurrikane, Überflutungen, Dürren, Erdbeben und Waldbrände sind die Wetterextreme, die die Lebensgrundlagen von Millionen Menschen bedrohen und sie zur Flucht zwingen. Der Bericht des IPCC zeigt, dass die Erhöhung der globalen Durchschnittstemperatur um 0,87 Grad seit Beginn der vorindustriellen Zeit und der Anstieg des Meeresspiegels Faktoren für die wachsende Häufigkeit und Intensität von Naturkatastrophen sind.  Laut Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) wird die Zahl der „Klimaflüchtlinge“ in den nächsten 50 Jahren stark ansteigen. Prognosen gehen davon aus, dass die Zahl zwischen 250 Millionen bis zu einer Milliarde Menschen liegen könnte.

 

Umweltvertriebene – Flüchtlinge zweiter Klasse?

„Klimaflüchtlinge“ gibt es allerdings streng genommen gar nicht. Denn sie fallen nicht unter die Definition der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Ihr zufolge ist nämlich nur Flüchtling, wer sich aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen seiner Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung außerhalb seines Herkunftslandes befindet. Sowohl die Binnenvertreibung als auch die grenzüberschreitende Flucht aufgrund von Katastrophen und schleichender Umweltverschlechterungen werden nicht durch die Genfer Flüchtlingskonvention erfasst.

Binnenvertriebene sind Menschen, die aus den oben genannten Gründen oder auch wegen Klimaveränderungen, wie beispielsweise der Landdegradierung, innerhalb der Grenzen ihres Landes vertrieben werden. Diese Menschen bleiben dem Recht des eigenen Landes unterstellt, das die rechtliche Verantwortung für den Schutz an Leib und Leben trägt. Problematisch wird es für Umweltvertriebene, die Staatsgrenzen überqueren müssen, da sie per Definition keinen Flüchtlingsstatus erhalten können und die Zufluchtsstaaten nicht zu einer Aufnahme verpflichtet sind.

In dieser Situation entsteht eine rechtliche Schutzlücke für Millionen von Menschen. Professor Walter Kälin von der Plattform für Disaster Displacement, der früheren Nansen Initiative, erklärt, dass diesen Menschen ihre elementaren Rechte auf Leben, Wohnen, Freiheit und Sicherheit entzogen werden und fordert deshalb, dass Klimamigration enger im Zusammenhang mit Menschenrechten diskutiert werden sollte.

 

Der Klimawandel als Hauptfluchtgrund

Seit 1998 vergleicht das Internal Displacement Monitoring Centre (IDMC) die Fluchtgründe Klima und Gewalt. Ihren Berichten zufolge verließen zwischen 2008 und 2018 über 250 Millionen Menschen –beinahe dreiviertel aller Binnenvertriebenen – ihre Heimat aufgrund von Umweltveränderungen oder Naturkatastrophen.

Laut Angaben des jüngsten Berichts des IDMC wurden allein im Jahr 2018 28 Millionen Menschen in 148 verschiedenen Ländern gezwungen, ihre Heimat zu verlassen und somit zu Binnenvertriebenen. Von ihnen flohen 10,8 Millionen infolge gewaltsamer Konflikte, von Kriegen und Verfolgungen überwiegend aus südöstlichen Regionen Afrikas und dem Mittleren Osten. Im Vergleich dazu waren es 17,2 Millionen Menschen, die vor Naturkatastrophen – vor allem vor Stürmen, Überschwemmungen, Erdbeben, Dürren und Waldbränden – fliehen mussten. Die größten klimabedingten Vertreibungen ereigneten sich 2018 auf den Philippinen, in China, Indien und den USA.

84 Prozent aller Geflüchteten leben in Entwicklungsländern. Besonders Länder mit einem großen Landwirtschaftssektor, in denen kleine Familien Landwirtschaft als Haupteinnahmequelle betreiben, und Inselstaaten, die zum Teil ohne Dämme oder Sturmwarnsysteme ausgestattet sind, werden von Wetterextremen und dem Meeresspiegelanstieg am härtesten getroffen, obwohl sie die geringste Verantwortung am menschengemachten Klimawandel trifft.

Kurz gesagt: Der Klimawandel ist bereits heute ein Hauptfluchtgrund  und er fordert Menschenleben.

 

Humanitäre Hilfe allein genügt nicht

Der Tsunami in Haiti 2010, das Erdbeben in Nepal im Jahr 2015, Taifun Mangkhut, der 2018 vor allem auf den Philippinen und im Süden Chinas wütete und Hurrikan Dorian auf den Bahamas im September dieses Jahres, weltweite Dürreperioden und Überflutungen: Naturkatastrophen wie diese werden in der Zukunft noch häufiger und intensiver auftreten. Umso dringender bedarf es präventiver Schutzmaßnahmen.

Unter den möglichen Maßnahmen zum Schutz von Umweltvertriebenen, wie der Einführung eines globalen Visums für Umweltvertriebene oder der Erweiterung der Genfer Flüchtlingskonvention, scheinen regionale völkerrechtliche Abkommen eine umsetzbare Lösung zu sein. Die sogenannte Kampala Convention der Afrikanischen Union ist hierfür ein gutes Beispiel und könnte Pate für ähnliche Abkommen in anderen Regionen der Welt stehen. Die Konvention schließt die rechtliche Schutzlücke insofern, als sie die Flüchtlingsdefinition explizit um Vertreibung infolge von Naturkatastrophen erweitert.

Im Zentrum des im September stattgefundenen UN-Klimagipfels in New York standen verschiedene Vorhaben für emissionsneutrale Haushalte bis 2050. Emissionsneutralität ist ein wesentlicher Schritt, um die Weltbevölkerung vor dem Klimawandel und den damit verbundenen Fluchtgründen in Zukunft zu schützen. Um bereits in der Gegenwart gefährdete Menschenleben zu schützen, muss die Staatengemeinschaft jedoch auch jetzt schon Lösungen für umweltvertriebene Menschen schaffen. Zurecht bekräftigte Generalsekretär Guterres während des Klimagipfels, dass auf die langjährigen Verhandlungen der Staaten nun Taten folgen müssten: „Man verhandelt nicht mit der Natur.“

Alexander Müller

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