Kinderrechte
Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen stellt die Stärkung der Rechte von Kindern an oberste Stelle. Kinder müssen in ihren Bedürfnissen ernst genommen werden und eine eigene Stimme haben. Doch weiterhin mangelt es Kindern vielerorts an Entwicklungsperspektiven, wegen fehlendem Zugang zu Bildung, Ausbeutung oder Misshandlung.
Etwa 40 Prozent der Weltbevölkerung, 1,7 Milliarden Menschen, sind jünger als 25 Jahre. Es ist die größte Generation junger Menschen, die je auf diesem Planeten gelebt hat. Die Lebenschancen der Kinder weltweit haben sich insgesamt verbessert, wenn auch mit großen regionalen Unterschieden.
Verglichen mit 2000 hat sich die Kindersterblichkeit halbiert. Dennoch sind es nach Berechnungen des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (United Nations Children's Fund - UNICEF) immer noch jedes Jahr 4,9 Millionen Kinder, die die ersten fünf Lebensjahre nicht überleben. Viele dieser Todesfälle könnten vermieden werden, zum Beispiel durch sauberes Wasser, bessere Hygiene und Gesundheitsversorgung.
Und trotz weltweit gestiegener Einschulungsraten gehen immer noch 250 Millionen Kinder nicht zur Schule. Eine Ursache dafür ist Kinderarbeit. Um die 160 Millionen Kinder gehen einer Beschäftigung nach, die gefährlich oder ausbeuterisch ist, ihrer körperlichen oder geistigen Entwicklung schadet oder sie am Schulbesuch hindert. Viele von ihnen wachsen in einem Umfeld auf, das von großer sozialer Ungleichheit gekennzeichnet ist.
Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen kämpft dafür, die Rechte jedes Kindes zu verwirklichen - unabhängig von Hautfarbe, Religion oder Herkunft. Richtschnur für die Arbeit von UNICEF ist die UN-Kinderrechtskonvention.
UN-Definition "Kind"
Definiert wird ein Kind nach Artikel 1 der Kinderrechtskonvention als jeder Mensch, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet oder nach den Gesetzen eines Landes noch nicht die Volljährigkeit erreicht hat. Während jedes Kind den Schutz der Kinderrechtskonvention genießt, impliziert diese Definition jedoch auch, dass Staaten die Schutzpflichten der Kinderrechtskonvention unterminieren können, wenn unter 18-jährige Menschen nach nationalem Recht schon volljährig sind.
Dies führt zu zentralen Herausforderungen für alle Bemühungen und internationalen Verhandlungen, die gegen die Ausbeutung von Kindern, beispielsweise bei der Bekämpfung von Kinderarbeit oder Zwangsverheiratungen, geführt werden.
Ausschuss für die Rechte des Kindes
Der Ausschuss für die Rechte des Kindes (Committee on the Rights of the Child) überwacht als Gremium 18 unabhängiger Expertinnen und Experten die Einhaltung der Bestimmungen der Kinderrechtskonvention und ihrer Zusatzprotokolle. Zu diesem Zweck reichen die Unterzeichnerstaaten alle fünf Jahre einen Bericht dazu ein, wie sie die Kinderrechte im nationalen Recht implementieren.
Nach der Prüfung des Berichts gibt der Ausschuss Empfehlungen und Stellungnahmen in Form sogenannter „abschließender Bemerkungen“ ab. Die Berichte der einzelnen Staaten müssen problemorientiert und selbstkritisch anhand vorgegebener Richtlinien erstellt werden. Jeder Staat muss außerdem die eigenen Prioritäten in der Umsetzung der Konvention angeben und festgesteckte Ziele in der Zukunft benennen.
Damit sich Staaten nicht durch die bloße Unterzeichnung der Konvention auf der „sicheren Seite“ wähnen, sucht der Ausschuss den Dialog mit Regierungsvertretern und Organisationen, die im Bereich Kinderrechte tätig sind, um so ein umfassendes Bild über die Umsetzung der Konvention und ihrer Zusatzprotokolle zu erlangen.
Außerdem gibt der Ausschuss Allgemeine Bemerkungen ab, in denen er einzelne Artikel oder Lebensbereiche von Kindern erläutert und so die Vertragsstaaten bei der Umsetzung unterstützt. Im August 2023 stellte der Ausschuss beispielsweise klar, dass die Staaten verpflichtet sind, die negativen Auswirkungen des Klimawandels auf Kinderrechte zu beschränken.