Rechte indigener Völker
Indigene Gruppen werden häufig benachteiligt. Sie leben oft in Armut und haben geringere Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe. Zudem sind ihre kulturelle Identität, ihre Lebensweise und ihr Recht auf Land vielerorts gefährdet. Verschiedene internationale Abkommen räumen Indigenen Völkern daher besondere Rechte ein.
Weltweit leben ca. 370 Millionen Menschen in 70 Ländern, die indigener Herkunft sind. Dabei haben die Vereinten Nationen über 5000 unterschiedliche indigene Völker gezählt. Während sie sich in ihren besonderen Kulturen, Ritualen und Traditionen sowie in sozialen ökonomischen Systemen sehr von einander und meist auch von der Mehrheitsgesellschaft unterscheiden, in der sie leben, vereint sie, dass sie eine besondere Beziehung zu ihrem traditionell angestammten Land pflegen. Dieses sichert ihnen ihre kulturelle Identität, ihre Existenz und ihre Lebensweise. Es gibt dabei keine feste Definition des Begriffs „indigen“. Als Kriterien werden jedoch die Selbstidentifikation als indigenes Volk, die Nachfahren der Erstbesiedler einer Region, eine traditionelle Lebensweise mit eigenen wirtschaftlichen, politischen und sozialen Systemen, eine eigene Kultur, Glaube und Sprache, eine historische und starke Verbindung zu ihrem Land und das Darstellen einer Minderheit herangezogen. Der Erhalt dieses Landes und seiner Bodenschätze ist für indigene Völker von essenzieller Bedeutung. Der Ressourcenreichtum vieler indigener Lebensräume macht das Land jedoch auch für private und staatliche Akteure interessant, die nach Wachstum, wirtschaftlichem Erfolg und Entwicklung streben.
Häufig kommt es dabei zu Konflikten zwischen wirtschaftlichen Interessen und der Einhaltung von Menschenrechten indigener Völker. Dies ist jedoch nicht die einzige existenzielle Gefahr. Indigene Völker werden häufig marginalisiert, sind rechtlich benachteiligt und leben häufiger in Armut und auch das führt dazu, dass sie neben der Diskriminierung zudem leichter Opfer von weiteren Menschenrechtsverletzungen werden.
In den 1960er und 1970er Jahren begannen indigene Aktivistinnen und Aktivisten sich zusammenzuschließen, um ihren gemeinsamen Anliegen auf nationaler aber auch auch auf internationaler Bühne Gehör zu verschaffen. 2007 konnten diese indigenen (internationalen) Organisationen, die sich jahrzehntelang dafür eingesetzt hatten – endlich einen großen Erfolg feiern. Es wurden internationale Vereinbarungen getroffen, die die Landrechte indigener Gemeinden anerkennen und schützen sollen. Auf UN-Ebene ist die Erklärung über die Rechte der indigenen Völker der Vereinten Nationen von 2007 zu nennen. Für den Schutz der Rechte indigener Völker ist darüber hinaus auch die Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) von zentraler Bedeutung. Beide Abkommen schützen die kulturelle Identität und Lebensweise indigener Gemeinden und räumen ihnen ein Konsultationsrecht bei Projekten ein, die ihr Land betreffen. Wenn sie ein Projekt ablehnen, muss dies – laut dieser Abkommen – akzeptiert werden.
Trotz dieser Erfolge ist der tatsächliche Einfluss indigener Völker in den meisten Ländern weiter gering. Sie erfahren Diskriminierung im Bildungs- und Sozialwesen, sie sind politisch unterrepräsentiert und werden oft marginalisiert. Darüber hinaus werden ihre Landrechte nicht geachtet und viele indigene Völker wurden Opfer von Vertreibung, rechtswidriger Zwangsräumung und Zwangsumsiedlungen. Sehr häufig wird ihr Kollektivrecht auf ihr angestammtes Land den wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen untergeordnet. In einigen Ländern werden Straftaten, sexuelle Gewalt oder sogar Morde an indigenen Menschen deutlich weniger häufig aufgeklärt als in der Mehrheitsgesellschaft – zudem sind sie aufgrund ihrer Marginalisierung grundsätzlich gefährdeter, Opfer von Straftaten zu werden. In Kanada werden indigene Menschen beispielsweise sechsmal so häufig Opfer von Mord als nicht indigene Menschen. Zwischen 1980 und 2012 wurden nach Angaben der kanadischen Polizei mindestens 1,017 indigene Frauen und Mädchen ermordet und mindestens 105 weitere Frauen verschwanden spurlos. Indigene Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen werden aufgrund ihres Einsatzes bedroht, inhaftiert oder mit hohen Geldstrafen belegt.
UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker
Die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker wurde am 13. September 2007 von der Generalversammlung mit der Resolution A/RES/61/295 mit einer Mehrheit von 143 Ja-Stimmen verabschiedet. Nur vier Staaten stimmten dagegen: Die USA, Neuseeland, Kanada und Australien. Wie alle Erklärungen ist sie zwar kein rechtsverbindliches Instrument, dennoch ist sie ein zentrales Instrument im Einsatz für die Rechte von indigenen Völkern und definiert einen internationalen Standard für deren Schutz. Die Erklärung stellt indigene Völker mit allen andern Völkern gleich, erkennt das Recht der Indigenen auf die Erhaltung und Entwicklung ihrer Institutionen, Traditionen, Kulturen und Identitäten an und verbietet Diskriminierung und Marginalisierung. Ihre Rechte werden dabei explizit sowohl individuell aber auch als Kollektiv anerkannt – im Unterschied zu anderen Menschenrechten, die Individualrechte darstellen. Zudem erhalten indigene Völker klare Selbstbestimmungsrechte, Kontrolle über ihr von Ahnen angestammtes Land, inklusive der darauf befindlichen Ressourcen sowie Mitspracherechte in allen Belangen, die sie oder dieses Land betreffen.
Dass die USA, Neuseeland, Kanada und Australien gegen die Erklärung gestimmt haben, ist wenig verwunderlich, da sie sich bereits in der Erarbeitung der Erklärung deutlich gegen das darin enthaltene Mitspracherecht für die indigenen Völker ausgesprochen hatten. Dies zeigt jedoch, dass die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes nicht zwangsläufig zu einer stärkeren Achtung der Menschenrechte führt. In der Konsequenz werden auch in diesen Ländern, insbesondere dann, wenn wirtschaftliche Interessen den Interessen und Einwänden indigener Völker gegenüberstehen, die Rechte der indigenen massiv verletzt.
Mitspracherechte für indigene Völker – der Free and Prior Informed Consent
Die Erklärung hat einen Mechanismus verankert, der indigenen Völkern ein Mitspracherecht einräumt, wenn Projekte sie oder ihr Land betreffen: den Free and Prior informed consent. Das heißt: Indigene Völker und Gemeinden müssen frühzeitig (prior), ohne dass Zwang oder Bedrohung oder sonstige Einflussnahmeversuche erfolgen (free), konsultiert werden, über Konsequenzen ehrlich, verständlich und transparent aufgeklärt werden (informed) und dann ihr – mit Hilfe ihrer eigenen Methoden und Entscheidungsfindungsmechanismen herbeigeführtes - kollektives Einverständnis geben, wenn Projekte auf ihrem Land durchgeführt werden sollen. Dafür muss ihnen die nötige Bedenkzeit eingeräumt werden, die sie für diesen Prozess benötigen. Bis heute fehlen aber leider in den meisten Ländern die nötigen Konsultationsmechanismen, die die Rechte der Indigenen in die Praxis umsetzen würden.