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Frauenrechte

Geschlechter­gerechtigkeit ist ein Menschen­recht. Frauen haben das Recht auf ein Leben in Würde, ohne Angst und Not. Doch noch immer leben Frauen häufiger als Männer in Armut, haben seltener lesen und schreiben gelernt, haben einen schlechteren Zugang zu medizinischer Ver­sorgung, zu Eigen­tum, Krediten, Aus­bildung und Arbeits­plätzen.

Afrikanische Frauen sitzen in einem Klassenzimmer in Schulbänken, schreiben und melden sich.
Frauen in Liberia lernen lesen. (UN Photo/Christopher Herwig)

In vielen Gesell­schaften leiden Frauen unter Gewalt, Diskri­minierung und tradi­tionellen Praktiken, die ihre Gesund­heit schädigen und ihre Würde unter­graben. Um Wege aus der Armut zu finden, ist die Stärkung der Rolle der Frauen ein wichtiger Weg. Auf der Inter­nationalen Konferenz über Bevölkerung und Ent­wicklung (ICPD) 1994 in Kairo haben 179 Staaten die bedeutende Rolle von Frauen für die Ent­wicklung anerkannt. Starke Frauen helfen die Gesund­heit und die Produktivität ihrer Familien und Gemein­schaften zu sichern und die Chancen für die nächste Generation zu verbessern.

Die Frauenrechtskommission

Die Kommission für die Rechts­stellung der Frau (Commission on the Status of Women, CSW) wurde bereits 1946 vom Wirt­schafts- und Sozial­rat der UN ins Leben gerufen. Sie beschäftigt sich mit der Gleich­stellung der Geschlechter, Frauen­förderung und Frauen­rechten. Das Gremium besteht aus 45 Mitglied­staaten der UN, die alle vier Jahre von den Mitgliedern des Wirt­schafts- und Sozial­rats gewählt werden. Dabei wird auf geo­grafische Aus­gewogen­heit geachtet: Drei­zehn Mitglieder sind afrikanische Staaten, elf asiatische Staaten, neun sind latein­amerikanische und karibische Staaten, vier ost­europäische und acht sind west­europäische und andere Staaten.  

Die Mitglieder der Kommission treffen sich einmal pro Jahr im März, um zu einem Themen­komplex Fort­schritte und Heraus­forderungen vertieft zu erörtern sowie globale Standards und konkrete Maß­nahmen zur Förderung von Gleich­berechtigung zu er­arbeiten. Im Jahr 2013 beispiels­weise ging es um die Eliminierung der Gewalt gegen Frauen, wozu in letzter Minute im Konsens eine weit­reichende Erklärung verabschiedet wurde. 

Im Laufe der Jahre wurden die Auf­gaben der Kommission mehrfach erweitert und angepasst, sodass sie heute konkret für die Um­setzung der Erklärung und Aktions­platt­form von Beijing zuständig ist, eine Gender­perspektive bei allen UN-Aktivitäten einbringen sowie neue Themen und Trends zur Gleich­stellung der Geschlechter analysieren und Lösungs­vor­schläge machen soll. 

Darüber hinaus organisierte sie vier Welt­konferenzen, bei denen Konflikte und Meinungs­ver­schieden­heiten zu unter­schied­lichsten frauen­politischen Themen (u.a. Gesund­heit, politische Rechte, wirt­schaftliche Teil­habe) diskutiert wurden. Die vierte dieser Konferenzen war die Beijing-Konferenz 1995, bei der dem eigenen An­spruch nach alle mit der Gleich­stellung der Frau verbundenen Themen angesprochen und eine weitreichende Erklärung verabschiedet wurde, an deren Umsetzung die Kommission heute noch arbeitet. Ein weiterer wichtiger Erfolg war das Über­ein­kommen zur Beseitigung jeder Form von Dis­kriminierung der Frau, das von der Kommission erarbeitet, später von der General­versammlung verab­schiedet und bisher von 189 Staaten (Stand: Januar 2023) ratifiziert wurde.

Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women, kurz CEDAW), auch bekannt als UN-Frauen­rechts­konvention, wurde am  18. Dezember 1979 durch die UN-General­ver­sammlung verab­schiedet und trat am 3. September 1981 in Kraft. Das Über­ein­kommen umfasst neben der Präambel 30 Artikel und stellt das wichtigste inter­nationale Menschen­rechts­instrument für Frauen­rechte dar.

Die Konvention definiert Dis­kriminierung von Frauen in Art. 1 als 

„jede mit dem Geschlecht begründete Unter­scheidung, Aus­schließung oder Be­schränkung, die zur Folge oder zum Ziel hat, dass die auf die Gleich­berechtigung von Mann und Frau gegründete Aner­kennung, Inan­spruch­nahme oder Aus­übung der Menschen­rechte und Grund­frei­heiten durch die Frau – ungeachtet ihres Familien­stands – im politischen, wirt­schaft­lichen, sozialen, kulturellen, staats­bürger­lichen oder jedem sonstigen Bereich beein­trächtigt oder vereitelt wird.“

Die Konvention stellt die Grund­lage für die Durch­setzung der Gleich­berechtigung zwischen Männern und Frauen dar, indem sie den gleich­berechtigen Zugang zum sowie gleiche Möglich­keiten für Frauen im politischen und öffent­lichen Leben garantiert. Mit der Ratifizierung des Über­ein­kommens, das Standards zur Bekämpfung der Diskriminierung von Frauen in den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung, Politik und Gesetz­gebung festlegt,  verpflichten sich die Staaten, Maß­nahmen gegen jede Form der Diskriminierung von Frauen zu treffen. Darunter fallen u.a. die Gewähr­leistung des  Prinzips der Gleich­be­handlung von Frauen und Männern im nationalen Rechts­system, die Ab­schaf­fung aller diskriminierenden Gesetze gegen Frauen, das gesetz­liche Verbot diskriminierender Handlungen, die Etablierung öffent­licher Ein­richtungen, die einen  effektiven Schutz von Frauen vor Diskriminierung  gewähr­leisten und die Sicher­stellung der Ab­schaffung jeglicher Formen von Diskriminierung von Frauen durch Einzel­personen, Orga­nisationen oder Unter­nehmen.

CEDAW ist der einzige inter­nationale Menschen­rechts­vertrag, der die reproduktiven Rechte von Frauen bekräftigt und den Ein­fluss von Kulturen und Traditionen auf Geschlechter­rollen und Familien­beziehungen ins Visier nimmt. Die Mitglied­staaten verpflichten sich auch dazu, Maß­nahmen gegen Frauen­handel und die Aus­beutung von Frauen zu ergreifen. Derzeit haben 189 Staaten die Konvention ratifiziert und 99 Staaten haben sie unter­zeichnet. Die Bundes­republik Deutsch­land unterzeichnete CEDAW am 17. Juli 1985 und die Konvention trat am 9. August 1985 nach ihrer Ratifi­zierung in Deutsch­land in Kraft.


Zwangs­­ver­­heiratung

Zwangs­­ver­­heiratung ist eine eklatante Menschen­rechts­verletzung und moderne Form der Sklaverei. Die zur Ehe gezwungenen Kinder und Frauen müssen meist bei den Familien der Ehe­männer ein­ziehen, leiden unter körper­licher, psychischer und sexueller Gewalt aus­geübt durch ihr familiäres Umfeld. 

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Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau

Seit seiner Gründung im Jahr 1982 ist der Aus­schuss für die Beseiti­gung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women) dafür zuständig, die Implemen­tierung des Über­ein­kommens zur Beseiti­gung jeder Form von Diskri­minierung der Frau zu über­wachen. Staaten, die dem Vertrag bei­ge­treten sind, müssen alle vier Jahre einen Bericht an die Kommis­sion schicken, in dem sie darlegen, welche Maß­nahmen sie seit dem letzten Bericht er­griffen haben, um die Situation der Frauen in dem Land zu verbessern.

Der Aus­schuss beurteilt diese Berichte während seiner Sit­zungen und spricht in der Form von „ab­schließenden Bemerkungen“ (concluding observations) Empfehlungen an den Staat aus. Darüber hinaus formuliert der Aus­schuss auch all­gemeine Empfehlungen (general recommendations). Diese richten sich an alle Unter­zeichner­staaten und beziehen sich generell auf Artikel oder Themen der Konvention.

Zusammen­gesetzt ist der Aus­schuss aus 23 unabhängigen Experten, die für vier Jahre gewählt werden. Jeder Staat, der der Konvention bei­getreten ist, darf einen Experten aus seinem Land nominieren sowie sich an der anschließenden geheimen Wahl beteiligen, bei der jeder Staat eine Stimme hat. Dabei wird auch Wert darauf gelegt, eine angemessene geo­grafische Ver­teilung zu erreichen und eine kulturelle Vielfalt innerhalb des Aus­schusses zu wahren.

Weitere Kompetenzen werden dem Aus­schuss von dem 1999 ins Leben gerufenen Fakultativprotokoll zugesprochen. Demnach ist es auch für Einzel­personen möglich, sich an den Aus­schuss zu wenden, wenn sie sich in von der Konvention geschützten Rechten verletzt sehen. Bei schweren oder syste­matischen Ver­letzungen von Frauen­rechten kann der Aus­schuss auch eine Unter­suchung einleiten. Beides ist jedoch optional und nur dann wirksam, wenn der betroffene Staat sowohl die Konvention als auch das Fakultativ­protokoll ratifiziert hat.

Die Pekinger Aktionsplattform zur Gleichstellung

Die Exekutivdirektorin von UN Women spricht auf einem Podium.
Die Exekutivdirektorin von UN Women, Phumzile Mlambo-Ngcuka, spricht anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Pekinger Aktionsplattform. (UN Photo/Loey Felipe)

Die Pekinger Aktions­platt­form zur Gleich­stellung der Geschlechter wurde als Aus­gangs­dokument der 4. UN-Welt­frauen­konferenz am 15. September 1995 in Peking ver­ab­schiedet. Die Aktions­platt­form ent­hält umfassende strategische Ziele und Maß­nahmen zur Verwirk­lichung einer geschlechter­neutralen Welt. Sie gilt heute noch als weg­weisendes Dokument für die deutsche Gleich­stellungs­politik.

Die Pekinger Aktions­platt­form bezieht sich auf zwölf kritische Themen­feldern (Armut, Bildung, Gesund­heit, Gewalt, Kriege, Wirt­schaft, bewaffnete Konflikte, Macht- und Ent­scheidungs­positionen, Institutionelle Mechanismen, Menschen­rechte, Medien, Umwelt und Mädchen) und fordert Mitglied­staaten auf, in diesen Bereichen konkrete Maßnahmen zur Beseit­igung der Un­gleich­heiten zwischen den Geschlechtern umzu­setzen. Zukunfts­weisend war, dass viele dieser 12 Aspekte zuvor noch nie auf einer inter­nationalen Bühne thematisiert wurden. Beispiels­weise wurden zum ersten Mal verschiedene Formen von geschlechts­spezifischer Gewalt definiert. Außerdem hielt hier Hillary Clinton ihre Rede mit dem berühmten Ausspruch “human rights are women's rights and women's rights are human rights”, der noch heute für den Diskurs um Frauen­rechte Gültig­keit hat. Was die Pekinger Aktions­platt­form zudem besonders macht, ist die starke Ein­beziehung der Zivil­gesellschaft auf der Konferenz und in die Entstehungs­prozesses der Aktions­plattform. 

Die Konferenz in Peking spielt heute noch eine Rolle, wenn Frauen­rechte thematisiert werden. Der Wirt­schafts- und Sozial­rat der UN beauftragte 2015 die Frauen­rechts­kommission zu einer Jubiläums­sitzung zur „Beijing+20“, um eine Bestands­aufnahme der Errungen­schaften und Problem­stellungen der Aktions­platt­form zu reflektieren. Hieraus entstand ein neuer Über­wachungs-Mecha­nismus der Pekinger Aktions­platt­form: Staaten werden seitdem zur Er­stellung von Staaten­berichten auf­ge­fordert und ver­knüpfen so inter­nationale Forderungen der Gleich­stellungs­politik mit ihren nationalen gleich­stellungs­politischen Agenden. 

2020 feierte die Aktions­platt­form ihr 25-jähriges Jubiläum, das dazu genutzt wurde, Themen, die 1994 nicht behandelt wurden, wie beispiels­weise Digitalisierung einzu­beziehen. Der Prozess um Peking+25 kennzeichnete sich durch eine starke Ein­beziehung der Zivil­gesellschaft und Jugend­partizipations­möglich­keiten aus. Außerdem veröffentlichte die Bundesregierung zum 25-jährigen Jubiläum einen Bericht über von ihr ergriffenen Maßnahmen zu den Themenfeldern der Pekinger Aktionsplattform.