Menschenrechte befassen sich nicht nur mit der körperlichen und seelischen Unversehrtheit jeder einzelnen Person. Sie werden auch zunehmend umfassender verstanden und auf alltägliche Bedürfnisse, auch materieller Art bezogen. So wurde in einer Resolution der VN-Generalversammlung im Juli 2010 das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung formell anerkannt. Während beide von großer Wichtigkeit sind, liegt der Fokus in der Politikgestaltung auf Ersterem und das Recht auf Sanitärversorgung erfährt nicht die benötigte Aufmerksamkeit. Dabei geht es um nichts Geringeres, als die Möglichkeit, würdevoll, physisch sicher und gesundheitlich unbedenklich die eigene Notdurft verrichten zu können.
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