Zwangsverheiratungen
Zwangsverheiratung ist eine eklatante Menschenrechtsverletzung und moderne Form der Sklaverei. Die zur Ehe gezwungenen Kinder und Frauen müssen meist bei den Familien der Ehemänner einziehen, leiden unter körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt ausgeübt durch ihr familiäres Umfeld.
Inmitten unserer Gesellschaft werden Ehen zwischen jungen Menschen gegen ihren Willen erzwungen. Eine Zwangsverheiratung besteht dann, wenn einer oder beide Partner keine Möglichkeit haben, sich gegen die Eheschließung zu entscheiden. Die zwangsverheirateten Mädchen und Frauen müssen meist bei den Familien der Ehemänner einziehen, leiden unter körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt, die durch ihr familiäres Umfeld ausgeübt wird. Das Recht auf weiterführende Bildungsmöglichkeiten bleibt den jungen Mädchen und Frauen durch die aufgezwungene traditionelle Rolle häufig verwehrt. Es handelt sich bei Zwangsverheiratung um eine eklatante Menschenrechtsverletzung und moderne Form der Sklaverei, von der in den meisten Ländern Europas überwiegend Migrantinnen betroffen sind. Erzwungene Heiraten werden seit Langem in verschiedenen Zusammenhängen diskutiert. Sie sind inzwischen auch Thema einer breiteren Öffentlichkeit in Deutschland. Verlässliche Zahlen über den Umfang und das Ausmaß von Zwangsheirat in Deutschland gibt es nicht. Eine Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus dem Jahr 2008 kommt zu folgenden Ergebnissen:
- 32 Prozent der Betroffenen sind in Deutschland geboren.
- 95 Prozent sind Mädchen und junge Frauen.
- 30 Prozent von ihnen sind jünger als 17 Jahre, 40 Prozent zwischen 18 bis 21 Jahren.
- Mehr als die Hälfte der Betroffenen erfahren körperliche Gewalt,
- 27 Prozent werden unter anderem mit Mord – in Namen der Ehre – bedroht.
Nach Schätzungen von UNICEF werden weltweit jährlich allein 10 Millionen Mädchen vor ihrem 18. Lebensjahr verheiratet.
Archaische Wertvorstellungen
Eine erzwungene Eheschließung verletzt das Selbstbestimmungsrecht und beeinträchtigt die menschliche Würde der Betroffenen. Zwangsverheiratungen finden weltweit in allen sozialen Schichten, ethnischen und kulturellen Kontexten statt und begründen sich aus patriarchalischen Familienstrukturen. Innerhalb des familiären Umfelds werden Mädchen und Jungen von klein auf mit den archaischen Werten konditioniert und bei Nichteinhaltung der Traditionen häufig von Familienmitgliedern unter Druck gesetzt oder gar mit Mord bedroht. Nicht nur männliche Familienmitglieder üben den Druck auf Mädchen und Frauen aus, auch Mütter stehen hinter der Einhaltung von Regeln, um das große Ganze, die kulturellen Traditionen der Familienstrukturen, nicht in Frage zu stellen.
Zwangsverheiratungen sind bis heute vor allem in islamischen und hinduistischen Gesellschaften verbreitet, aber nicht auf diese beschränkt. Auch im christlichen Kulturkreis werden Zwangsverheiratungen vollzogen. Damit soll das Verhalten von Mädchen und Frauen kontrolliert, sexuelle Kontakte vor der Ehe oder „unpassende“ Beziehungen außerhalb einer ethnischen, kulturellen oder religiösen Gruppe oder Kaste vermieden werden, um die „Ehre“ und das gesellschaftliche Ansehen der Familie nicht zu schädigen.
Durch Heiratstraditionen soll ein an kulturellen und religiösen Idealvorstellungen orientiertes Familienverständnis gestärkt werden. Insbesondere fern von der Heimat werden diese Traditionen in ethnischen Communities aufrechterhalten und bei fehlender Integration in die neue Gesellschaft oft noch verstärkt. Nicht zuletzt sind finanzielle Motive (Brautgeld) Anlass von Zwangsverheiratung. Oft geht es aber auch darum, Personen die Migration aus einem Herkunftsland nach Deutschland zu ermöglichen oder Zugang zu staatlichen Sozialleistungen zu erlangen. Unterschieden wird bei Zwangsheirat zwischen verschiedenen Gruppen: „Heiratsverschleppung“, „Heiratsimport“, „Verheiratung für ein Einwanderungsticket“ und ein gemeinsamer Migrationshintergrund. Abzugrenzen sind arrangierte Ehen, die von Verwandten initiiert oder von Ehevermittlern arrangiert, aber im Einverständnis der Ehepartner geschlossen werden. Betroffen sind allerdings nicht nur junge Frauen, sondern auch Jungen und junge Männer.
Rechtslage
Zwangsverheiratungen verstoßen gegen die Menschenrechte, internationale Vereinbarungen, zivil- sowie strafrechtliche Vorschriften in Deutschland sowie gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 16 (2) steht: Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden. Gleiches besagt das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women – CEDAW) in Artikel 16. Das von fast allen Staaten ratifizierte Übereinkommen ist rechtsverbindlich. Zwangsverheiratung steht auch im Widerspruch zum jüngsten Beschluss der UN-Kommission für die Rechtsstellung der Frau von 15. März 2013. Darin wurde beschlossen, dass Staaten Gesetze verabschieden sollen, die unter anderem Zwangsheirat beenden und Mädchen und Frauen durch formelle und informelle Bildungsprogramme über ihre Rechte und das Verbot von Zwangsheirat aufklären.
Gleichzeitig gelten Zwangsehen als „moderne Form der Sklaverei“. In dem UN-Zusatzübereinkommen über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken, verabschiedet im Jahr 1956, steht: Jeder Vertragsstaat dieses Übereinkommens trifft alle durchführbaren und notwendigen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen, um schrittweise und so bald wie möglich die vollständige Abschaffung der folgenden Einrichtungen und Praktiken oder den Verzicht darauf herbeizuführen, (…), durch die (i) eine Frau, ohne ein Weigerungsrecht zu besitzen, gegen eine an ihre Eltern, ihren Vormund, ihre Familie oder eine andere Person oder Personengruppe gegebene Geld- oder Naturalleistung zur Ehe versprochen oder verheiratet wird, (ii) der Ehemann einer Frau, seine Familie oder seine Sippe berechtigt ist, sie gegen Entgelt oder in anderer Weise an eine andere Person abzutreten, (iii) eine Frau beim Tode ihres Ehemannes an eine andere Person vererbt werden kann.
Auch die deutsche Politik spielt eine Rolle
Durch eine restriktive Einwanderungspolitik und die Änderung weiterer aufenthalts-und asylrechtlicher Vorschriften (Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz), das am 1. Juli 2011 in Kraft trat, wurde die Ehebestandszeit zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltstitels von zwei auf drei Jahre erhöht (§ 31 Abs. 1 AufenthG).
Mit dieser Gesetzgebung, die den Aufenthaltsstatus der Ehepartnerin an die eheliche Lebensgemeinschaft bindet, wird dem Abhängigkeitsverhältnis Vorschub geleistet und das eigentliche Ziel, die Zwangsheirat zu bekämpfen und die Betroffenen zu schützen, konterkariert. Hier verweisen wir auf Terre des Femmes, die wie die DGVN Mitgliedsorganisation im Forum Menschenrechte ist, und deren Forderungskatalog zum Thema Zwangsheirat.