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Rechte älterer Menschen

"Die Ironie, dass ältere Menschen aus der Gesell­schaft und von Insti­tutionen, die sie selbst auf­gebaut haben, aus­ge­schlos­sen werden, ist zu tragisch, um ignoriert zu werden" - Craig Mokhiber, 24. April 2012

Eine ältere Frau steht vor einem improvisierten Zeltlager aus Decken und Laken.
Frau in einem Zeltlager in Haiti (UN Photo/Sophia Paris)

Zwischen 1950 und 2010 ist die Lebens­erwartung im globalen Durch­schnitt von 46 Jahren auf 68 Jahre gestiegen. Bis zum Ende des Jahr­hunderts soll sie auf 81 Jahre steigen. Im Jahr 2050 werden voraus­sichtlich zum ersten Mal in der Geschichte mehr Menschen im Alter von über 60 Jahren als Kinder auf der Welt leben. Vor dem Hinter­grund des weltweiten demo­graphischen Wandels rücken die besonderen Bedürf­nisse und Heraus­forderungen älterer Menschen zunehmend in den Fokus.

Für die Vereinten Nationen ist dies jedoch kein neues Thema: Bereits im Jahr 1982 rief man die Welt­versamm­lung zur Frage des Alterns zusammen, 1991 wurden in der General­versammlung die Grundsätze der Vereinten Nationen für ältere Menschen (engl. United Nations Principles for Older Persons) vorgelegt. Die Bekämpfung der Dis­kriminierung älterer Menschen nimmt jedoch erst seit einem Jahr­zehnt lang­sam an Fahrt auf. So haben die dras­tischen Veränderungen in der globalen Demo­graphie auch den Mangel an ange­messenen Schutz­mechanismen für die Rechte älterer Menschen und die fehlenden Programme aufge­deckt, die angemessen die Bedürf­nisse der älteren Menschen in unserer Gesell­schaft und welt­weit berück­sichtigen. Dies hat zu einer wachsenden Bedeutung des Themas Menschen­rechte älterer Menschen beige­tragen.

Obwohl es eigentlich absolut selbst­verständlich sein sollte, dass ältere Menschen die gleichen Rechte genießen, wie alle anderen Menschen auch, erfahren sie im All­tag häufig Dis­kriminierungen aufgrund ihres fort­geschrittenen Alters. Gleich­zeitig stellen ältere Menschen keine homogene Gruppe dar. Die Heraus­forderungen, denen sie sich gegenüber sehen, variieren enorm. Während einige Menschen auch im hohen Alter ein noch aktives Leben in mitten einer Gemein­schaft leben können, sind andere von Obdach­losigkeit betroffen, leiden unter dem Mangel an angemessener Betreuung oder leben in Isolation. Während sich also die Lebens­situationen älterer Menschen sehr von­einander unter­scheiden können, zeigen nach Angaben des Hoch­kommissariats für Menschen­rechte zahlreiche Unter­suchungen, dass ältere Menschen in allen Regionen der Welt häufig sogar von Mehr­fach­dis­kriminierung betroffen sind. Meistens geht die Dis­kriminierung aufgrund des Alters mit Dis­kriminierung aufgrund des Geschlechts, des sozio­ökonomischen Status, der Ethnizität oder der Gesund­heit einher.

Dies greift auch der Bericht des UN-General­sekretärs an die General­versammlung aus dem Jahre 2011 auf, in dem er sich aus­führlich diesem Thema annimmt. Darin identifiziert er vier zentrale Heraus­forderungen mit menschen­recht­licher Relevanz:

  • Diskriminierung:  Alters­diskriminierung  wird in vielen Gesell­schaften toleriert oder gar nicht erst wahr­genommen. Dabei tritt sie meist mit weiteren Formen von Dis­kriminierung aufgrund des Geschlechts, der Ethni­zität, der Religion, von Behinderungen, der Gesund­heit und des sozio-ökonomischen Status auf, die dazu bei­tragen, dass ältere Menschen ihre Menschen­rechte nicht voll­ständig wahr­nehmen können. 
  • Armut: Das gravierendste Problem für das Wohl­ergehen älterer Menschen stellt Armut dar, die zu Obdach­losig­keit, Mangel­ernährung, unbe­handelten chronischen Krankheiten, fehlenden Medi­kamenten und Behandlungs­methoden sowie fehlendem Zugang zu sauberem Trink­wasser und Sanitäts­anlagen führen kann. Trotz ihrer eigenen Armut sind ältere Menschen gleich­zeitig häufig die Haupt­versorger und die primäre Betreuungs­personen für Enkel­kinder und weitere Familien­mitglieder.
  • Gewalt und Missbrauch: Miss­brauch von älteren Menschen – physisch, emotional und/oder sexuell - durch Vertrauens­personen oder Betreuer, in deren Abhängig­keit sich ältere Menschen befinden, kommt welt­weit vor. Finanzielle Aus­beutung ist ebenfalls nicht selten, die von den betroffenen Personen jedoch häufig nicht zur Anzeige gebracht und dokumentiert wird. 
  • Grund­sätzlich existiert ein Mangel an Programmen, Maß­nahmen und Dienst­leistern für die Bedürfnisse älterer Menschen, um auf den wachsenden Bedarf zu reagieren. Ins­besondere fehlen spezialisierte Dienst­leister, die in angemessenem Wohn­raum umfassende Programme zur häuslichen Pflege von Alten und Menschen mit speziellen Bedürfnissen sowie professionelle Gesund­heits­versorgung durchführen, was die Gewähr­leistung von Menschen­rechten von alten Menschen einschränkt.

Initiativen der UN zum Schutz der Rechte älterer Menschen

Zwei Frau sitzen lachend in einem kleinen Einkaufsladen. Im Vordergrund die alte Frau, der viele Zähne fehlen.
Ältere Frau in Myanmar (UN Photo/Kibae Park)

Zwar ist das Alter kein explizit auf­geführtes Motiv der Dis­kriminierung im Dis­kriminierungs­verbot des Inter­nationalen Pakts über bürger­liche und politische Rechte (ICCPR) oder anderer Menschen­rechts­verträge. Aller­dings wird es vom Menschen­rechts­ausschuss der Vereinten Nationen als Dis­kriminierungs­grund aner­kannt und unter “sonstigem Status” in Art. 2 des ICCPR gefasst.

Seit 1982, als die erste Welt­versammlung zur Frage des Alterns zusammen kam, haben die Vereinten Nationen einige Schritte unter­nommen, um auf den wachsenden Bedarf und die fehlenden Schutz­mechanismen zu reagieren. Diese resultierten jedoch meist lediglich in unver­bindlichen politischen Prinzipien, Aktions­plänen oder Themen­jahren, wie auch die zweite Welt­versammlung zur Frage des Alterns, die 2002 in Madrid statt­fand. Dort wurde der Inter­nationale Aktions­plan über das Altern verabschiedet, in dem politische Prioritäten zur Ver­besserung der Lebens­situation älterer Menschen vor­gesehen werden. Diese umfassen die Armuts­bekämpfung, gesellschafts­politische Teilhabe, individuelle Selbst­verwirklichung und Gleich­stellung von Männern und Frauen. Der Aktions­plan fordert zudem die Ein­haltung von Menschen­rechten älterer Menschen. In diesem Rahmen fordert er auch die Beendigung der Alters­diskriminierung und die Bekämpfung von Vernach­lässigung, Miss­brauch und Gewalt gegen ältere Menschen.

2010 wurde erstmals mit der Resolution 65/182 der General­versammlung am 21. Dezember eine offene Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zum Thema Älter werden (UN Open Ended Working Group on Ageing) eingerichtet. Sie soll als Diskussions­forum der Mitgliedstaaten dienen, um den Menschen­rechts­schutz älterer Menschen zu unter­suchen und Verbes­serungen zu diskutieren. Die Arbeits­gruppe soll dadurch dazu beitragen, den best­möglichen Schutz der Menschen­rechte älterer Personen zu gewähr­leisten. Sie tagt seitdem regel­mäßig, aller­dings mit nur durch­wachsener Bilanz. So drehten sich die Diskussionen haupt­sächlich um die Frage, ob eine neue Konvention für die Rechte der Älteren geschaffen werden sollte oder nicht. Befürworter und Gegner standen sich phasen­weise in Patt-Stellung gegenüber. Im Herbst 2012 beriet der dritte Ausschuss der General­versammlung über die Zukunft und das weitere Vorgehen der offenen Arbeits­gruppe. El Salvador reichte eine Resolution ein, in der die Aus­arbeitung eines rechtlich verbindlichen Vertrags für ältere Menschen gefordert wurde. Diese Resolution wurde nach einer Dis­kussion und Ab­stimmung verabschiedet. Aller­dings nur mit geringer Unter­stützung: 53 Staaten stimmten dafür, 3 dagegen (Kanada, Somalia, USA). 109 Staaten, darunter die Schweiz und die Mitglied­staaten der EU, enthielten sich der Stimme. Damit ist die Arbeits­gruppe eigentlich dazu mandatiert, Vor­schläge für ein recht­lich verbindliches Instrument zu sammeln und einen Vorschlag für einen Vertrag zu erarbeiten. Dies ist jedoch auch weiter­hin um­stritten und wurde bisher nicht umgesetzt.

Auch der Menschen­rechts­rat beschäftigt sich mit den Rechten älterer Menschen und schuf am 27. September 2013 mit der Resolution 24/20 das Mandat eines unabhängige Experten für die Menschen­rechte von älteren Personen (engl. Independent Expert on the enjoyment of all human rights by older persons). Die erste Mandats­trägerin wurde am 8. Mai 2014 für drei Jahre berufen. Ihre Aufgabe ist es, das Verständnis für die Rechte älterer Menschen zu fördern und Maß­nahmen zu entwickeln, die zum Schutz ihrer Rechte beitragen. Sie arbeitet dabei in enger Ab­stimmung mit der offenen Arbeits­gruppe zu den Rechten Älterer sowie mit zivil­gesellschaft­lichen Gruppen.

Zuvor hatten sich bereits zwei Sonder­mechanismen innerhalb ihres Mandats mit der Lage älterer Menschen beschäftigt. 2010 ver­öffentlichte der unabhängige Experte zur Frage der Menschen­rechte und extremer Armut den Bericht „Older persons and social protection“, worauf 2011 die „Thematic Study on the Realization of the right to health of older persons“ des Sonder­berichter­statters über das Recht aller Menschen auf einen möglichst hohen physischen und psychischen Gesund­heits­zustand folgte.