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Schutz vor Rassismus

Zwei Schwarze Demonstrantinnen mit Megafon und einem Protestplakat, auf dem geschrieben steht: "I can't breathe - Black Lives Matter - Stop Racism - Stop Violence"
Black Lives Matter-Protest gegen Polizeigewalt und Rassismus in New York City nach der Ermordung von George Floyd (UN Photo/Evan Schneider)

Die Anti-Rassismus-Konvention

Das Inter­nationale Überein­kommen zur Beseitigung jeder Form von rassis­tischer Dis­kriminierung (International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination, ICERD) wurde am 21. Dezember 1965 von der General­versammlung der Vereinten Nationen ver­ab­schiedet (Resolution 2106A (XX)) und trat am 04. Januar 1969 in Kraft. Derzeit sind ihr 182 Staaten bei­getreten (Dez. 2022).

Rassistische Dis­kriminierung wird darin definiert als „jede auf der Rasse, der Haut­farbe, der Ab­stam­mung, dem nationalen Ursprung oder dem Volks­tum beruhende Unter­scheidung, Aus­schließung, Be­schränkung oder Bevor­zugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleich­berechtigtes Aner­kennen, Genießen oder Ausüben von Menschen­rechten und Grund­frei­heiten im politischen, wirtschaft­lichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffent­lichen Lebens vereitelt oder beein­trächtigt wird.“ (Art. 1)