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UNHCR: Akteur der Flüchtlingshilfe oder Teil des Euro-Afrikanischen Migrationsregimes?

Zurecht gilt das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) als Garant für den Schutz von Geflüchteten weltweit. 2019 war das UNHCR für 86,5 Millionen Menschen zuständig – bei chronischer Unterfinanzierung der Organisation. Doch welche Rolle spielt sie in der umstrittenen EU-Migrationspolitik?

Geflüchtete aus Libyen an der ägyptisch-libyschen Grenze werden vom UNHCR mit Lebensmitteln versorgt.
Geflüch­tete aus Libyen erhalten an der ägyptisch-libyschen Lebensmittel vom UNHCR. (UN Photo/UNHCR/P. Moore)

Die Tatsache, dass das UNHCR seinem Namen und Selbstverständnis nach ein Hilfswerk für Geflüchtete ist, kann darüber hinwegtäuschen, dass es auch der Gestaltung des europäischen Migrationsmanagements eine zunehmend wichtige Rolle spielt. Diese Politik steht seit Jahren in der Kritik, wie sie von großen Nichtregierungsorganisationen wie Oxfam, Brot für die Welt, der zivilen Seenotrettung und politischen Stiftungen regelmäßig geäußert wird. Mit dem Ziel eine vermeintliche Überforderung des Asylsystems und dessen Ausnutzung zu verhindern, setzt das Migrationsmanagement wesentlich auf eine Politik der Abschottung, auf die Grenzsicherung in afrikanischen Transitländern, regelmäßige „Push-Backs“ sowie die schnellere Abschiebung von „irregulären“ Migranten in „sichere“ Herkunftsländer.

Grundlegend für das Migrationsmanagement ist die Klassifizierung von „regulären“ Schutzbedürftigen und „irregulärer“ Migrantinnen und Migranten. „Irregulär“ bezieht sich zum einen auf die Art des Grenzübertritts ohne gültige Papiere. Aber reguläre Migrationswege werden zunehmend versperrt und auch Menschen mit guten Aussichten auf Asyl müssen oft „illegal“ einreisen. Damit wird die Unterscheidung vermehrt zu nachträglichen Entscheidung, ob die angegebenen Gründe für Migration als legitim im Sinne der geltenden Flüchtlingskonventionen angesehen werden.
 

Flüchtlingsschutz und Migrationsmanagement

Aus dem expliziten Interesse heraus, die eigenen Mittel und externe Unterstützung auf den Flüchtlingsschutz zu konzentrieren, geht die Organisation in ihrer Auslegung des Konzepts der „Mixed Migration Flows“ davon aus, dass zwischen genuin Schutzsuchenden und Wirtschaftsmigranten klar zu trennen sei. Anhand der Unterscheidung von „erzwungener“ auf der einen und „freiwilliger" Migration auf der anderen Seite werden die Rechts- und Aufenthaltsansprüche von Menschen festgelegt. „Reguläre“ können Asyl beantragen, „Irreguläre“ in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden. In der Realität wenden sich letztere oft an transnationale Schmugglernetzwerke, da aus verschiedensten Gründen die Gefahren der irregulären Routen der Rückkehr in die Heimat vorgezogen werden.

Diese Gründe ernst zu nehmen war das Ziel der ursprünglichen Ansätze von „mixed migration flows“: Danach sind die Gründe für Flucht und Migration so vielschichtig und überschneiden sich derart, dass eine juristische Zweiteilung die Realität verfehlt. Um diese umstrittene Zweiteilung dennoch vorzunehmen, bildete das UNHCR zum Beispiel in der Türkei und Marokko Verwaltungs- und Sicherheitspersonal aus und ist in vielen Ländern die unanfechtbare Entscheidungsinstanz über den Asylstatus. Damit ist sie zwangsweise indirekt bei der Abschiebung von Menschen beteiligt. Das führt zu dem Dilemma, dass das UNHCR als Organisation, das dem Schutz von Geflüchteten verpflichtet ist, zugleich eine maßgebliche Instanz in der Gestaltung des Migrationsmanagements geworden ist, in dem aus menschenrechtlicher Sicht zweifelhafte Praktiken verbreitet sind.
 

Zwischen Küstenwache, Evakuierungen und Lagern in Niger

Ein anderes Beispiel verdeutlicht die paradoxe Rolle des UNHCR an der Schnittstelle von Flüchtlingsschutz und europäischer Abschottungspolitik gegenüber „irregulärer“ Migration. So ist das UNHCR in Libyen wesentlich an dem Emergency Transit Mechanism (ETM) beteiligt, der seit 2017 versucht, Menschen aus den berüchtigten libyschen Internierungslagern zu evakuieren. Von den 57.000 registrierten Menschen, die in Libyen den widrigsten Lebensbedingungen und der Gefahr von Folter ausgesetzt sind, wurden bis Juni 2020 3.208 Menschen nach Niger gebracht. Nun hat aber die Kollaboration europäischer Regierungen und der EU-Kommission mit der libyschen Einheitsregierung und verschiedenen Milizen selbst maßgeblichen Anteil daran, dass so viele Menschen in Libyen feststecken oder von der Küstenwache in Internierungslager gebracht werden. Allein 2020 wurden 8.435 Menschen von der Küstenwache zurück in solche Lager verschleppt.

Die libysche Küstenwache wird daher als Vehikel der EU kritisiert, das völkerrechtliche Refoulement-Verbot zu umgehen, und ist regelmäßig in den Schlagzeilen, weil sie die Seenotrettung behindert und für den Tod vieler Menschen verantwortlich ist. So wird einerseits von europäischen Regierungen ein gewaltiger Aufwand betrieben, um Menschen am Erreichen des europäischen Hoheitsgebiets (und damit dem Zugang zu Asylverfahren) zu behindern. Andererseits werden beträchtliche finanzielle und organisatorische Mittel (von der EU mitfinanziert) eingesetzt, um innerhalb des internationalisierten libyschen Bürgerkriegs diese Menschen in UNHCR-Lager zu evakuieren, zum Beispiel in Niger. Die dorthin gebrachten Menschen sitzen oft jahrelang fest. Ohne Aussicht auf eine Umsiedlung in sichere Drittländer sehen diese sich einer feindlichen Umwelt von staatlicher Repression, materieller Vernachlässigung, Verzögerungen bei Asylverfahren und Korruption ausgesetzt. Regelmäßig führt das, nicht nur in Niger, zu Protesten von Geflüchteten, die ebenso regelmäßig mit staatlicher Gewalt aufgelöst werden. Erst Anfang diesen Jahres ging im Kontext solcher Proteste ein UNHCR-Lager in Flammen auf – die Parallelen zum griechischen Flüchtlingslager Moria sind augenscheinlich.
 

Menschenrechtsschutz vs. finanzielle und politische Abhängigkeiten

Ohne nennenswerte eigene Mittel ist das UNHCR auf regelmäßige externe Finanzierung und Fundraising angewiesen. So herrscht ein großer Druck, einerseits das Image der Organisation zu schützen sowie – als zwischenstaatliche Organisation – die staatlichen (Sicherheits-) Interessen im Migrationsmanagement zu berücksichtigen. Zudem ist das UNHCR auf die Aufnahmebereitschaft westlicher Länder angewiesen nach seiner Angabe wurde 2018 aber nur 5 Prozent des Bedarfs gedeckt. Nicht nur in Bezug auf Libyen fordert die UN-Flüchtlingsorganisation daher eine dringende Aufstockung der Aufnahmekontingente. Dazu kommen die Interessen und Einschränkungen durch die staatlichen Organe der Länder, in denen das UNHCR arbeitet. Die zugleich von europäischen Regierungen oft versprochene und von afrikanischen Regierungen geforderte Schaffung regulärer Migrationswege lässt weiter auf sich warten.

Das UNHCR darf seine Augen nicht verschließen vor den Kontroversen, die aus dem Seiltanz zwischen finanziellen Nöten, der Wahrung des eigenen Rufs und der Abhängigkeit von nationalen Regierungen entstehen. Wenn es in erster Linie ein Schutzmechanismus für Menschen in Not sein will, muss es sich vor der direkten oder indirekten Einbindung in die oft völkerrechtswidrigen Praktiken des Migrationsmanagement in Acht nehmen. Ansonsten büßt die Organisation ihre Glaubwürdigkeit vor allem unter jenen Menschen ein, für deren Schutz sie existiert.

Wasil Schauseil

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