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UN-Kommission: “Der Völkermord an den Jesiden dauert an”

Ein jüngst veröffentlichter Bericht der Vereinten Nationen verurteilt die Verbrechen der Terrormiliz “Islamischer Staat” an den Jesiden als Völkermord. Dieser Völkermord sowie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begannen mit dem Einmarsch der Terrormiliz im irakischen Sindschar-Gebirge 2014 und dauern noch immer an. Nun ist es an den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, dringend Schritte zum Schutz der religiösen Minderheit im Irak und Syrien einzuleiten und einer Straflosigkeit für die grausamen Verbrechen entgegenzuwirken.

Gowre, eine Jesidin, im Lager für Binnenvertriebene Dohuk.
Gowre, eine Jesidin, im Lager für Binnenvertriebene Dohuk. (Foto: D Nahr/UNHCR)

Schon im Frühjahr 2015 berichtete das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR) von Verbrechen der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) an den Jesiden im Irak und Syrien. Diese könnten, so der dazugehörige Bericht aus dem gleichen Jahr, einem Völkermord gleichkommen. Die Untersuchung einer vom UN-Menschenrechtsrat berufenen Kommission (Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic) bekräftigt diese Vermutung nun und definiert die Verbrechen als Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. In einer außergewöhnlich klaren Positionierung geht der Bericht der Untersuchungskommission (They Came to Destroy: ISIS Crimes against the Yazidis) sogar noch einen Schritt weiter und stellt fest, dass der Völkermord weiterhin andauert.

Eindeutige Verstöße gegen die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes

Der Bericht entspricht keinem juristischen Urteil, sondern einer unabhängigen Empfehlung zur Annahme der Einschätzung durch die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen. Die gesammelten Indizien der Kommissionsmitglieder, darunter die ehemalige Chefanklägerin zweier Internationaler Strafgerichtshöfe, Carla Del Ponte, legen diese Annahme der Einschätzung jedoch nahe. Demzufolge hat der IS im Zuge seiner Verbrechen gegen die Jesiden geltendes, humanitäres Völkerrecht massiv verletzt, darunter das Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes. Der Kommission zufolge wurden und werden die Verbrechen des sogenannten Islamischen Staates in der Absicht begangen, die religiöse Minderheit der Jesiden als solche, ganz oder teilweise zu zerstören. Dabei begeht der IS nicht nur Massenhinrichtungen. Eine ganze Reihe weiterer Verbrechen dienen dem Zweck, auf lange Sicht eine Vernichtung der jesidischen Glaubensgemeinschaft in Irak und Syrien zu erzielen.

Insgesamt wird die Zahl der verschleppten jesidischen Kinder und Frauen in Syrien auf mehr als 3200 geschätzt. Hier zu sehen zwei spielende jesidische Kinder während der Kämpfe um Sinjar-City.
Insgesamt wird die Zahl der verschleppten jesidischen Kinder und Frauen in Syrien auf mehr als 3200 geschätzt. Hier zu sehen zwei spielende jesidische Kinder während der Kämpfe um Sinjar-City. (Foto: Tom Robinson/IRIN)

Lange Liste an Menschenrechtsverletzungen

Die Methoden des IS und seine Verbrechen an den Jesiden seit 2014 entsprechen einer Blaupause der Verbrechen, die eigentlich durch die Völkermordkonvention von 1951 geächtet werden sollten. Die Kommission verweist dabei auf die Hinrichtung von jesidischen Männern, die sich nicht bereit erklärt haben, zum Islam zu konvertieren, die Versklavung von jesidischen Frauen und Mädchen, die Zwangsrekrutierung und Umerziehung von jesidischen Minderjährigen und Kleinkindern und die Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung gerichtet sind. Darunter fallen sexueller Missbrauch, sexualisierte Gewalt und Zwangsabtreibungen. Zusätzlich unternimmt der IS Maßnahmen zur Trennung von jesidischen Frauen und Männern. All dies geschieht mit der Absicht, die jesidische Kultur und Identität im Irak und in Syrien auszulöschen und vor dem Hintergrund, dass die jesidische Minderheit von Mitgliedern der Terrormiliz als ungläubig stigmatisiert wird. Nach Erkenntnissen der Untersuchungskommission befinden sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt immer noch mehr als 3200 jesidische Frauen und Kinder in der Gewalt der Terrormiliz in Syrien. Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch berichten von Frauen und Kindern, die wie (Sex-) Sklaven und Kriegsbeute auf Märkten gehandelt werden und Folter oder grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen erleiden müssen.

Schutz vor Verfolgung muss intensiviert und Strafverfolgung eingeleitet werden

So klar wie die Kommission die Anerkennung der Menschenrechtsverletzungen als Völkermord durch die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen einfordert, artikuliert sie auch weitere Empfehlungen. Zum Schutz der Minderheit und zur Prävention weiterer Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, sollte sich der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf Kapitel VII der UN-Charta berufen (Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen) und dementsprechende Maßnahmen einleiten. Diese können militärisches Eingreifen aber auch Sanktionen beinhalten. Des Weiteren können die Mitgliedsstaaten Internationalen Organisationen, die sich der Behandlung und der Inobhutnahme von traumatisierten und verfolgten Jesiden annehmen, finanzielle Unterstützung zukommen lassen und Asylsuchende aufnehmen. Ein entscheidender Bestandteil der internationalen Bemühungen zum Schutz der jesidischen Bevölkerung muss jedoch auch die Strafverfolgung der Täter sein.

Ein kurdischer Kämpfer in Vorbereitung auf den Kamof um Sinjar-City. Die kurdischen Milizen zählten mit einigen jesidischen Kämpfern zu den wenigen die Widerstand gegen den IS geleistet haben.
Ein kurdischer Kämpfer in Vorbereitung auf den Kampf um Sinjar-City. Die kurdischen Milizen zählten mit einigen jesidischen Kämpfern zu den wenigen die Widerstand gegen den IS geleistet haben. (Foto: Tom Robinson/IRIN)

Strafgerichtsbarkeit herstellen

Die durch den IS begangenen Verbrechen an Menschen jesidischen Glaubens und anderen Religionsgemeinschaften dürfen nicht folgenlos bleiben. Die abschreckende Wirkung von Strafverfolgung in diesem Fall kann auch präventiv wirksam werden, indem sie in Zukunft zur Unterlassung der Straftaten führt. Insbesondere die Völkermordkonvention verweist explizit auf die Tatbestände „Anstiftung zum Völkermord, der Verschwörung zur Begehung von Völkermord, den Versuch Völkermord zu begehen und die Teilnahme am Völkermord“. Im Falle des IS gibt es zwei wesentliche Hebel der Internationalen Strafgerichtsbarkeit. Zum einen müssen die von den Verbrechen betroffenen Vertragsstaaten der Völkermordkonvention unverzüglich Ermittlungen gegen Mitglieder des IS einleiten sowie das Römische Statut unterzeichnen, um Mitgliedsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs zu werden. Falls das nicht geschehen sollte, muss der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen per Resolution den Internationalen Strafgerichtshof aufrufen, eine Untersuchung einzuleiten. Erst dann kann es zu einer internationalen Strafverfolgung der Täter kommen. Hierbei können die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen gemeinsam politischen Druck auf den Sicherheitsrat ausüben, indem sie die Verbrechen als Völkermord anerkennen und eine Strafverfolgung einfordern.

Wiederkehrende Chance zur Prävention

Inwieweit es den Mitgliedsstaaten jedoch gelingen wird, den Sicherheitsrat zu einer Resolution zu bewegen, ist fraglich. Bereits im Mai 2014 blockierten die Vetomächte Russland und China im Sicherheitsrat eine Resolution, die die Kriegshandlungen im Bürgerkriegsland Syrien zum Bestandteil einer Untersuchung des Internationalen Strafgerichtshofs machen sollte. Dabei müsste es in diesem Fall weniger denn je um politisches Machtkalkül gehen. Jetzt könnten ein andauernder Völkermord und grausame Verbrechen unterbunden werden. Dieses Mal könnte die jesidische Minderheit im Irak und Syrien vor einem anhaltendem Vernichtungswahn geschützt werden. Auch die internationale Zivilgesellschaft ist in diesem Prozess ein entscheidender Faktor. Völkermord wird nicht über bloße Zahlen definiert, sondern über die Handlungen und Motive. Völkermord als solchen zu erkennen, ist der erste Schritt ihn zu stoppen.

Prokop Bowtromiuk

Lesen Sie hier mehr zur UN-Völkermordkonvention.

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