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Klimaschutz und Menschenrechte in Kattowitz

Klimaschutz und Menschenrechte sollten Hand in Hand gehen. Wer das Abschlussdokument der 24. UN-Klimakonferenz in Kattowitz durchsucht, wundert sich: nicht ein einziges Mal werden Menschenrechte direkt erwähnt. Die Konferenz ist aus menschenrechtlicher Sicht hinter ihren Möglichkeiten geblieben.

Eine zerstörte Kokosnussplantage ist zu sehen. Es ragen nur noch unzählige Baumstümpfe aus dem Boden.
Eine nach einem Hurricane zerstörte Kokos­nussplantage auf der Dominikanischen Republik (Foto: Tomás Ayuso/IRIN).

Das alles wäre weniger enttäuschend, wenn nicht zuvor, im Jahr 2015, das Pariser Klimaabkommen die Verknüpfung von Klimaschutz und Menschenrechtsschutz erstmals in der Form schriftlich festgehalten hätte. In der Präambel heißt es, dass die Vertragsparteien im Vorgehen gegen den Klimawandel ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen berücksichtigen sollen. Die Präambel bezieht sich dabei explizit auf das Recht auf Gesundheit, die Rechte von indigenen Völkern, lokalen Gemeinschaften, Migranten und Migrantinnen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und besonders schutzbedürftigen Menschen, das Recht auf Entwicklung sowie die Gleichstellung der Geschlechter und die Notwendigkeit zur Stärkung der Rolle der Frau. Rechtlich bindend ist die Präambel ebenso wenig wie das restliche Abkommen. In den folgenden Artikeln des Abkommens wurden Menschenrechte nicht weiter erwähnt. Und doch, die Menschenrechtsreferenz im Abkommen war platziert und somit ein wichtiger Ausgangspunkt mit Potential für weitere Verhandlungen.

Das ergab Sinn, denn die Verknüpfung von Menschenrechtsschutz und Klimaschutz ist logisch. Fakt ist nämlich, dass der Klimawandel Menschenrechte verletzt. Ein Bericht der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2014 machte das anhand unterschiedlicher Beispiele erneut sehr deutlich. Beispielhaft wurde das Recht auf Gesundheit genannt. So erhöhen Extremwetterphänomene das Risiko verletzt zu werden. Ernteausfälle führen zu Unterernährung und Trockenperioden sowie Überschwemmungen können dazu führen, dass Trinkwasser verunreinigt wird. Davon sind insbesondere Minderheiten wie indigene Gruppen, Frauen, Kinder, arme Menschen und Menschen mit Behinderungen betroffen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte schreibt beispielsweise, dass geschlechterspezifische Diskriminierung dazu führe, dass mehr Frauen bei Naturkatastrophen ums Leben kommen als Männer. Und Indigene Völker leiden wirtschaftlich mehr unter dem Klimawandel, da ihre Einkommensquellen enger mit den Umweltbedingungen verknüpft sind. Die Klimakonferenz in Bonn 2017 hatte dieser Erkenntnis Taten folgen lassen. Sie beschloss immerhin den sogenannten Gender Action Plan. Außerdem nahm dort die Plattform für indigene Völker ihre Arbeit auf.

Trotz dieser einleuchtenden Verknüpfung von Menschenrechten und Klimaschutz wartete man in Kattowitz vergebens auf eine Fortschreibung der Menschenrechtsreferenz in dem Regelwerk. Die UN-Klimakonferenz in Kattowitz hat mit ihrem Abschlussdokument zwar ein Regelwerk für die Staaten zur Umsetzung der Pariser Klimaschutzziele formuliert, dabei aber weitestgehend menschenrechtliche Verpflichtungen ausgeklammert. Dies lässt erahnen, dass die Präambel des Pariser Klimaabkommens vorerst eine lose Bekundung in einer Einleitung bleiben wird. Lediglich einige wenige Aspekte, vor allem in Bezug auf freiwillige Berichtspflichten der Staaten in Bezug auf Minderheiten und Aufforderungen, Partizipation zu ermöglichen, haben ihren Eingang gefunden.

 

Hohe Erwartungen und eine enttäuschte Zivilgesellschaft

Dabei kündigte es sich an, dass Menschenrechte eine zentrale Rolle spielen könnten. Erstmals in der Geschichte der Klimakonferenzen erschien die Leitung des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) persönlich, in diesem Fall die Hohe Kommissarin für Menschenrechte Michelle Bachelet. Sie hatte schon in einem Schreiben im Vorfeld der Konferenz eindringlich an die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen appelliert einen menschenrechtlichen Ansatz im Klimaschutz zu wählen. Ihr persönliches Erscheinen unterstrich nochmals die Bedeutung, die Bachelet dem Thema zumisst. Zusätzlich hatten sich insgesamt 34 Sonderberichterstatter und –berichterstatterinnen in einem ebenso beeindruckenden Appell im Vorfeld positioniert und die Forderungen der Hohen Kommissarin für Menschenrechte unterstützt.

Wie solch ein menschenrechtlicher Ansatz im Klimaschutz aussehen könnte skizzierte das Center vor International Environmental Law (CIEL) im Vorfeld der Konferenz. Dazu zählt unter anderem die am meisten vom Klimawandel betroffenen Bevölkerungsgruppen in die Gestaltung der klimapolitischen Vorhaben einzubeziehen. Klimaschutzpolitik sollte außerdem die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte nicht außer Acht lassen; ebenso wenig wie das Recht auf Entwicklung. Betroffene Gruppen und Minderheiten sollten nicht zusätzlich durch Klimaschutzmaßnahmen benachteiligt werden. Dieser Ansatz besteht schon seit der Klimakonferenz in Cancún 2010. Stattdessen sollten lokale Gemeinschaften von den Maßnahmen profitieren und die Nachhaltigkeit derselbigen gewährleistet sein. Der Ansatz betont außerdem, dass Menschenrechtsverletzungen, die aus den Folgen des Klimawandels entstehen, entsprechend begegnet werden muss. Das ist möglich durch Schadensersatz, Prävention oder eben den Schutz der betroffenen Gruppen. Dies wird besonders deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass jedes Jahr schätzungsweise 25 Millionen Menschen aufgrund der Veränderungen des Klimas und der Umweltbedingungen zur Flucht gezwungen werden. Die Nichtregierungsorganisation Brot für die Welt forderte schon 2016 nationale Klima-Anpassungspläne entsprechend zu optimieren und dabei Menschenrechte als Referenzpunkte zu integrieren. Außerdem wurde die Notwendigkeit betont, einen Raum zu schaffen, in dem sich Staaten über Klimawandel und Menschenrechte verständigen können. Dieser sollte mit dem UN-Menschenrechtsrat vernetzt werden.

Im Menschenrechtsrat scheint schon länger ein Bewusstsein dafür zu bestehen, wie eng die beiden Themen zusammenhängen. Davon zeugen sowohl Resolutionen (A/HRC/RES/29/15), als auch die Ernennung eines Sonderberichterstatters zum Thema Umwelt und Menschenrechte, sowie Initiativen von Mitgliedsstaaten wie der Geneva Pledge for Human Rights in Climate Action des Climate Vulnerable Forum, einem Verbund von UN-Mitgliedsstaaten, die besonders vom Klimawandel betroffen sind.

 

Wie weiter nach Kattowitz?

Wenn menschenrechtliche Verpflichtungen bei Anstrengungen zum Klimaschutz zu berücksichtigen sind, dann heißt das nicht weniger, als das bindendes Völkerrecht Vertragsstaaten zum klimapolitischen Handeln zwingt. Das ist einer der Gründe, warum Menschenrechte auf den Klimakonferenzen zwar gerne thematisiert werden, aber keinen Eingang in die Abschlussdokumente, geschweige denn in die nationale Klimapolitik finden.

Kattowitz sollte die Richtung für die nächste Dekade vorgeben. In Bezug auf die Implementierung von Menschenrechte kann man nur hoffen, dass es zwischendurch noch Gelegenheiten zum Nachbessern geben wird.

Prokop Bowtromiuk

Lesen Sie hier mehr zur 24. UN-Klimakonferenz...

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