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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Am 10. Dezember 1948 wurde in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der UN-Generalversammlung verabschiedet. Sie wurde von acht Männern und Frauen aus Chile, China, Libanon, Großbritannien, Australien, Frankreich, der Sowjetunion und den USA ausgearbeitet und stützt sich weder auf ein bestimmtes Menschenbild noch auf eine spezielle Philosophie oder Religion. Ihre Grundlagen sind die Achtung vor dem Leben und der Glaube an den Wert eines jeden Menschen. Daraus leiten sich die Rechte des Menschen ab, die in der Erklärung in 30 Artikeln verkündet werden: das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit, Verbot von Sklaverei und Folter, Gedanken- und Glaubensfreiheit, Recht auf freie Meinungsäußerung, Bildung, Arbeit, Gesundheit und Wohlbefinden sind nur einige von ihnen. Die AEMR bildet die Grundlage für den internationalen Menschenrechtsschutz und enthält bereits die zentralen politischen, bürgerlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte. Diese wurden seit der Verabschiedung der AEMR im Jahr 1948 kontinuierlich präzisiert und in zahlreichen Konventionen und Resolutionen völkerrechtlich bindend verankert.

Das Originaldokument der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Das Originaldokument der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit wurden damit Rechte formuliert, die für alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität oder Rasse gelten. Die anwesenden Staaten verpflichteten sich durch "fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen" die Einhaltung dieser Rechte zu gewährleisten.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hat keine rechtsverbindliche Wirkung, wird aber als ein von allen Völkern und Nationen zu erreichendes gemeinsames Ideal angesehen.

Rechtliche Verbindlichkeit erhalten die Menschenrechtsnormen durch ihre Aufnahme in zwei internationale Konventionen, die 1966 verabschiedet und von einem Großteil der UN-Mitgliedstaaten unterzeichnet und ratifiziert wurden. Dies sind der „Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ und der „Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“.

Viele Staaten nutzten und nutzen die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen als Grundlage für ihre Verfassungen. Die Menschenrechte sind heute tief verankert in der Zivilgesellschaft vieler Länder und unzählige NGOs kämpfen – wie in jüngster Zeit z.B. in vielen arabischen Staaten - für ihre Durchsetzung. Auch wenn eine weltweite Einhaltung der Menschenrechte noch weit entfernt ist, gibt es beispielsweise mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Internationalen Strafgerichtshof immer mehr institutionalisierte Kontrollmechanismen, die die Menschenrechte stärken.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde bisher in ca. 500 Sprachen übersetzt und ist damit der am meisten übersetzte Text der Welt.